Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1825

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1627 Februar 22
Originaldatierung Originaldatierung
So geben undt geschehen Fuldt uff Petri ad cathedram des sechtzehenhundert sieben undt zwantzigsten jahrs

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Eberhard Hermann Schutzbar (Schützsper), genannt Milchling, sowie Dekan und Konvent von Fulda bekunden, dass sie dem würzburgischen Rat Dietrich Löher und dessen Erben 600 Reichstaler in bar (in specie) verkauft haben. Der Edelmetallwert der Reichstaler, muss nach einem Edikt des Heiligen Römischen Reichs ihrem Verkehrswert entsprechen (an altem schrodt undt korn). Zudem muss dieser Geldbetrag durch wieder ablösbare Zinsen gedeckt sein. Der Betrag fällt Dietrich Löher als jährlicher Zins aus der Küchenmeisterei des Klosters, besonders aber aus Einkünften des Amts Hammelburg zu. Die 600 Reichstaler umfassenden jährlichen Einkünfte hat Dietrich Löher für 12000 Reichstaler Hauptgeld vom Kloster empfangen; das Kloster bestätigt den Empfang von 12000 Reichstalern und teilt Dietrich Löher mit, dass diese Summe damit vollständig und zur freien Verfügung in den Besitz des Klosters übergegangen ist. Das Kloster setzt die empfangenen 12000 Reichstaler für den Rückkauf des vor Jahren versetzten Amts Fischberg ein [vgl. Nr. 1753]. Dietrich Löher oder seinen Erben werden die 600 Reichstaler jedes Jahr an Kathedra Petri [Februar 22] auf Kosten des Klosters nach Würzburg zugewiesen. Zur Absicherung dieses Geschäfts setzen Abt Johann Bernhard und der Konvent die Renten der Küchenmeisterei, besonders aber die dem Kloster im Amt Hammelburg gehörenden Einkünfte in bar ein. Dietrich Löher und seine Erben haben bei Säumigkeit ohne Einschränkung das Recht, auf dieses Unterpfand zuzugreifen. Vor dieser Regelung ist das Kloster weder durch ein Gericht, noch irgendwelche Freiheiten oder Statuten geschützt. Jedoch behält sich das Kloster vor, dieses Rechtsgeschäft durch die Rückzahlung der 12000 Reichstaler rückgängig machen zu können. Dies ist schriftlich ein Vierteljahr vor Kathedra Petri anzuzeigen; noch am selben Tag muss die genannte Summe einschließlich aller ausstehenden Zinsen und Kosten nach Würzburg gerichtet werden. In gleicher Weise können Dietrich Löher oder seine Erben diese Übereinkunft aufkündigen; dem Kloster soll dann der Wiederkauf gestattet werden und der Hauptbrief zurückgegeben werden; damit wird der ursprüngliche Vertrag nichtig (todt undt crafftloß). Das Kloster versichert, dass es sich nach einmütigem Beschluß und im Namen der Würde des Abtes an die vorliegende Übereinkunft halten wird. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards und des Konventssiegels ad causas. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel, Avers 1, Avers 2)
Unterschriften Unterschriften
(Georgius Richter notarius procurator propria [unter der Plica])
Siegler Siegler
Abt Johann Bernhard
Konvent des Klosters Fulda
Georg Richter, Notar und Prokurator [unter der Plica]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, ein rotes Lacksiegel unter der Plica, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln (Siegel Nr. 2 nur Siegelrest)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Zur Verpfändung des Amts Fischberg im Jahr 1610 vgl. die Urkunde Nr. 1753.
Notarielle Bestätigung dieses Rechtsgeschäfts unter der Plica: 1644 September 22 bestätigt der Notar Georg (Georgius) Richter durch eigene Unterschrift und Besiegelung, dass der halbe Teil der vorliegenden Obligation über 12000 Reichstaler Wolf Ernst gehörte und mitsamt den seit 1627 aufgelaufenen Zinsen für diesen Halbteil unter Einwilligung seiner Ehefrau Anna an diesen ausgezahlt wurde.

Repräsentationen

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