Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2398

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1791 November 27
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist zu Wien den sieben und zwantzigsten tag monats Novembers nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers gnadenreichen geburt im siebenzehnhundert ein und neunzigsten unserer reiche des römischen auch des hungarischen und böhmischen im zweiten jahre

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Leopold II. bekundet, dass ihn Adalbert [von Harstall], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie ihm bereits von Kaiser Joseph II. 1767 November 5 (unterm fünften Novembre siebenzehnhundert sieben und sechzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2362]. Leopold bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adalbert gelobt durch seine Bevollmächtigten, Joseph Anton von Geroldingen, Domkapitular in Speyer und Hildesheim, Propst des Ritterstifts Odenheim [bei Östringen im Lkr. Karlsruhe] und des Stifts St. Johann und Guido in Speyer, fürstlich-speyerischer und Hildesheimer Geheimer Rat und Präsident sowie Johann Michael von Stubenrauch, Geheimer Rat und kaiserlicher Reichshofratsagent, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1791 Nov.27...
Unterschriften Unterschriften
(Leopold manu propria
vidit Franz Colloredo Mannsfeld manu propria
ad mandatum sacrae caesareae / maiestatis proprium / Peter Anton Frank manu propria)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband mit gelben Seidenbändern, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel in Holzkapsel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld [1731-1807] war der letzte Reichsvizekanzler des Heiligen Römischen Reichs, vgl. ADB 4, S. 413 und NDB 3, S. 326.

Repräsentationen

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