Vollständige Signatur

HHStAW, 150, U 547

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Erzbischof Boemund von Trier schließt mit Graf Johann von Nassau(-Weilburg), Herr zu Merenberg, einen Vertrag dahingehend, daß der Graf seinen Anteil an Nassau und Zugehörungen, 20 Mark Geld zu Herborn wegen der Grafschaft Merenberg und anderes vom Erzstift zu Lehen nimmt; daß beide zu Schutz und Trutz gegen jedermann verbunden sein sollen, wobei der Stuhl von Rom, das Römische Reich, die Erzbischöfe von Mainz und Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein als Kurfürst des Reiches ausgenommen sind; daß einer dem andern seine Besitzungen gewährleistet, wie es unter + Erzbischof Balduin gewesen; daß bei etwaigen Streitigkeiten Philipp Wetzel von Montabaur von seiten des Erzbischofs, Siegfried von Rheinberg von seiten des Grafen, als Drittmann aber Graf Wilhelm von Katzenelnbogen oder an dessen Stelle Ritter Dietrich von Staffel entscheiden sollen; daß der Graf auf seine Forderung von 1000 Gulden an Montabaur und auf Schadenersatzansprüche an das Erzstift verzichtet; daß der Erzbischof auf alles verzichtet, was der Graf bisher an Zoll von seinen Land und Leuten aufgehoben hat; daß für alle genannten Vereinbarungen dem Grafen 3000 kleine Gulden von Florenz angewiesen werden, bis zu deren Betrag er einen großen Turnos auf dem Zoll zu Boppard erheben soll.
Datierung Datierung
Koblenz, 1357 Februar 5

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel beschädigt; dabei 2 Abschriften; die inserierte Gegenurkunde Graf Johanns ist besiegelt von Graf Johann, Ritter Johann vom Stein bei Nassau, Dietrich von Staffel und Siegfried von Rheinberg

Repräsentationen