103

Complete identifier

HStAD, B 13, 103

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1414 September 8
Original dating Original dating
Ipso die Nativatis beate Marie virginis gloriose

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johannes, Abt des der römischen Kirche unmittelbar unterstellten Klosters Fulda (Fuldensis), Benediktinerordens, Würzburger (herbipolensis), Bistums: Ritter Rörich von Eisenbach (Eysinbach), Anna, dessen Gattin, und Dietrich, sein Bruder, Kanonikus der Kirche zu Würzburg und Pleban zu Fulda, haben in der Pfarrkirche der fuldischen Stadt Lauterbach (Luternbach) einen Altar zu Ehren des Heiligen Kreuzes gestiftet, an dem wöchentlich vier Messen begangen werden sollen, und folgende Güter mit Ackern, Wiesen Wassern , Wäldern, Weiden, Rechten und Gewohnheiten dazu gegeben werden: ein Allodium in dem Dorf Angersbach (Angirspach) und dessen Gemarkung, das vorher Heilgenbach baute, eine Wiese bei dem Dorf Heilgenbach mit anderen dazugehörigen Wiesen und Äckern, die die ?Czingerwese? genannt wird, sechs Pfund Wachs jährlich Zins von Plätzen bei ? dem Heynerwege? und in ?dem Hoppenberge?, einen Platz den Conrad von Hebel (Habel) vorher hatte, zwei Burggüter, die Rörich von Wiegand von Gelnhausen (Geylnhusen) gekauft hat, einen halben Gulden jährlich Zins, aus dem ?Korpsgud? und das Haus in dem Konne Eben wohnt. Da diese Güter von der Kirche zu Fulda zu Lehen gehen, gestattet der Abt, sie für die Stiftung zu geben, und bestätigt dies im Einverständnis mit dem Dekan Gyso und dem Konvent des Klosters und mit Johannes von Angersbach (Angerspach), Pastor der Parrkirche zu Lauterbach (Luternbach). Er überträgt das Patronatsrecht auf Rörich und Dietrich und ihre Erben, die ihm den Priester Johannes Rasor übergeben der zum Heile seiner Seele 50 Silberlinge, die dem Altar zu Gute angelegt werden sollen, und ein ?breviarium? genanntes Buch dem Altar gestiftet hat. Für die Zukunft sollen die Patrone einen Mann, der Priester ist oder binnen Jahresfrist die Weihen erhalten wird, ernennen. Der Vikar soll seine Messe nach dem Ossertorium der Messe des Pfarrers halten oder halten lassen, und den Vespern und anderen Gottesdiensten, sowie Vigilien und Seelenmessen beiwohnen, wenn er nicht durch triftige Gründe abgehalten wird. Gaben, die auf dem Altar niedergelegt werden, soll er ganz dem Rektor der Pfarrkirche überlassen; von anderen Gaben, die ihm inner- oder außerhalb der Kirche gereicht werden, soll er diesem die Hälfte geben. Nur Gaben die als Stiftungen angelegt werden sollen, darf er ganz behalten. Dies soll Vikar sofort nach seiner Einsetzung und Inventur dem Rektor mit Handgeben versprechen.
Notation on verso Notation on verso
"v. Fuldischer Lehenbrieff über das Ius Patronatus zu Lauterbach an Rörig und Theodorirn v. Eyßenbach de Anno 1414"
Sealer Sealer
Abt und Dechant (Konventsiegel)
Formal description Formal description
Ausfertigung, lat., Pergament (29,8 x 44,7 cm) mit zwei anhängenden Siegeln, beide beschädigt
Printing specifications Printing specifications
Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 333

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page