NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1627 August 28, Aschaffenburg, Johannisburg
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kurfürst Georg Friedrich (Greiffenclau zu Vollrads) von Mainz, Bischof von Worms, bekundet, dass er dem Johann Gernand Ulner v. Dieburg, Sohn des + Eberhard, zu einem Dieburger Burglehen Haus und Hof vor der Burg zu Dieburg samt einer Gülte von 7 Pfund auf der Bede daselbst verliehen habe. Ferner habe er ihm zu einem Mannlehen verliehen den Zoll daselbst, einen Anteil am Märkerding, einen Teil am Gericht zu Holzhausen, am Gassengericht zu Mönfeld und am Gericht zu Ober-Dieburg, die Mühle daselbst, einen Teil an der Mühle zu Stockau, Zehntanteile, das Halsgericht zu Erzhausen sowie den Kirchsatz daselbst. - Kanzleivermerk: Kanzler Nikolaus Gereon
Siegler
Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 29 UA 186 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.
Repräsentationen
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