NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1695 Juni 23
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Hans Kaspar Reinheimer, des Gerichts, und seine Ehefrau Anna Gertrudis zu Herrnsheim, bekunden, dass sie von Johann Leonhart Engel, Vikar des Domstifts Worms, Syndikus und geistlicher Vater der Kapuziner daselbst, aus Kollekturgefällen 15 Gulden, je zu 30 Albus oder 60 Kreuzer, entliehen haben, die Unterschultheiß Georg Zupf abgelegt habe, wofür sie jährlich 3/4 Gulden Zins zahlen wollen und genannte Güter zu Herrnsheim verpfänden
Siegler
Siegler
Johann Friedrich Degen, Gerichtsschreiber zu Herrnsheim
Unterschriften: Georg Zupf und Johann Friedrich Degen
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf., oder Abschr., Papier
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
HPA, U 142
Repräsentationen
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