HHStAW Bestand 131 Nr. U 142

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Balduin Erzbischof von Trier bekennt, daß ihm Graf Adolf von Nassau-Idstein sein Halbteil von der Feste Laurenburg mit Burgmannen und Zugehörigen zu Lehen aufzutragen, ihm auch das Öffungsrecht der Burg zuerkannt habe, und belehnt damit ihn und seine Gemahlin Margaretha, indem er bestimmt, daß beim Tode Adolfs seine Witwe das Lehen als Wittum behalten, bei Wiedervermählung auch ihr Gemahl dasselbe und zwar einen Monat nach der Heirat empfangen, daß es aber bei ihrem Tode dahin fallen soll, wohin es dem Rechte nach gehört.

Datierung 

1354 Januar 4

Originaldatierung 

G. Mainz, (1353 nach gewohnheid zu schreiben in unserem Stifte zu Trier dez vierden dages dez mandez der zu Latine Januarius ist genannt.)

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Original, deutsch, Pergament, Siegel des Erzbischofs zerbrochen; auch eine Kopie beglaubigt 1612; die transumierte Urkunde des Grafen Adolfs über Auftragung dieses Lehns war gesiegelt von ihm, sowie von dem Ritter Heinrich von den Erlen und Hildeger von Langenau, datiert: 1353. dez vier und zwentzigesten dages dez mandez des zu Latine October ist genant

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde