HHStAW Fonds 20 No U 66

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Description: Charter

Identification (charter)

Short regestum 

Konrad von Altendiez, Vikar im Stift Diez, bekundet, daß er jenseits ('andersyden') der Brücke zu Diez vor Hirzcen, Schultheiß zu Diez, Walter von Altendiez, Heyne von Heistenbach, Henne von Birlenbach und vielen andern mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, seiner Tochter Diligen seinen Weingarten an dem 'Kansteyne', den er selber gebrochen und gemacht hat, aufgegeben hat. Sie soll den Weingarten auf Lebenszeit besitzen. Nach ihrem Tode soll er seinem Altar im Stift ohne Widerspruch seiner Erben gehören. Auch hat er vor denselben Leuten seiner vorgenannten Tochter seinen Garten in der Aue bei Henne von Birlenbach aufgegeben. Sie soll ihn auf Lebenszeit besitzen. Nach ihrem Tode soll er an das Stift in die Präsenz zu seiner Jahrzeit fallen. Seine rechten Erben können binnen Jahresfrist nach dem Tode seiner Tochter den Garten mit 11 Goldgulden ablösen, für die man neue Gülte zu seiner Jahrzeit kaufen soll. - Siegel des Grafen Gerhard von Diez.

Dating 

1364 Juli 13

Original dating 

D. 1364, ipso die beate Margarete virginis

Notes (charter)

Formal description 

Ausfertigung, Pergament mit versehrtem Wappensiegel des Grafen von Diez. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III

Information / Notes

Additional information 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 415

Representations

Action Type Name Access Info
Detail page Original Urkunde
Detail page Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)