NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1602 August 8, Mainz, Martinsburg

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kurfürst Johann Adam (v. Bicken) von Mainz bekundet, dass er dem Hartmann Ulner v. Dieburg als dem Ältesten des Geschlechts, auch für Philipp und Hans Gernand Ulner, Söhnen seines verstorbenen Vetters Eberhard, zu einem Dieburger Burglehen Haus und Hof vor der Burg zu Dieburg samt einer Gülte von 7 Pfund auf der Bede daselbst verliehen habe. Ferner habe er ihm zu einem Mannlehen verliehenden Zoll daselbst, einen Anteil am Märkerding, einen Teil am Gericht zu Holzhausen, am Gassengericht zu Mönfeld und am Gericht zu Ober-Dieburg, die Mühle daselbst; einen Teil an der Mühle zu Stockau, Zehntanteile, das Halsgericht zu Erzhausen sowie den Kirchsatz daselbst. - Kanzleivermerk: Vizekanzler Franziskus Philipp Faust
Siegler Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 18/46 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.

Repräsentationen


Es sind keine Repräsentationen vorhanden.