HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 694

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1404 November 11

Originaldatierung 

Datum Rome apud sanctum Petrum III Idus Novembris pontificatus nostri anno primo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Papst Innozenz VII. bekundet, dass einst Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg von seinem Amtsvorgänger Bonifatius IX. wegen der Notlage seines Bistums und zur Wiederherstellung seines Besitzes Hilfe erbeten hat. Dieser hat dem Bischof die Erhebung des Zehnten von Äbten, Prioren, Pröpsten, Dekanen, Archidiakonen und anderen Prälaten und Weltgeistlichen sowie von Regulierten wie Zisterziensern und anderer Orden, sie seien eximiert oder nicht eximiert, in Stadt und Diözese Würzburg bzw. von allen Klöstern, Prioraten, Propsteien, Dekanaten, Archidiakonaten oder anderen Prälaturen, Ämtern oder Benefizien, die nicht durch Privilegien davon befreit sind -ausgenommen die Brüder des Deutschen Ordens und die, die gegen Ungläubige kämpfen -, zum Nutzen des Bistums Würzburg für einen Zeitraum von drei Jahren gestattet, wie ausführlich in der darüber ausgestellten Urkunde dargelegt ist. Insbesondere sollte dies gelten für Fulda und die von diesem abhängigen Propsteien Michaelsberg, Frauenberg und Petersberg bei Fulda, St. Sixtus bei Holzkirchen und die Frauenklöster Thulba und Rohr, sowie die Klöster, Propsteien, Dekane, Kapitel etc. in Hünfeld und Rasdorf mit den dort existierenden Geistlichen und Pfarreien. Diese mahnte der Bischof unter Berufung auf die ihm ausgestellten Urkunden Bonifatius IX. und verhängte [nachdem diese die Zahlung verweigert hatten] Exkommunikation, Suspension und Interdikt. Daraufhin hat das Kloster Fulda unter Berufung auf seine durch die kriegerischen Zeiten desolate finanzielle Situation mit vielen Entfremdungen, Verpfändungen und einer Verschuldung von über 200000 Gulden an den Papst appelliert. Außerdem war das Kloster kürzlich durch ein Feuer völlig zerstört worden. Daher erscheint es Innozenz zweifelhaft, ob Bonifatius IX. eine Abgabenforderung von Fulda und den abhängigen Einrichtungen beabsichtigt hatte. Auch hat Bonifatius IX. in einer 1404 Juli 13 (III Idus Iulii pontificatus sui anno quintodecimo) datierten Urkunde bestätigt, dass Fulda und die von ihm abhängigen Einrichtungen nicht von der päpstlich genehmigten Steuerforderung Bischof Johanns von Würzburg betroffen sein sollten und die vom Bischof und seinen Beauftragten verhängten Kirchenstrafen keine Gültigkeit besitzen sollten. Da diese Urkunde wegen des Tode Bonifatius IX. nicht ausgefertigt werden konnte, gewährt Innozenz nun die Gnade, dass die genannte Urkunde mit dem ursprünglichen Datum 1404 Juli 13 ausgestellt werden soll. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Rationi congruit. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängte Bleibulle

Weitere Überlieferung 

StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 109v

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Unter der Plica links Vermerk des Reskribendars über den Monat der Komputierung: (Iunii).

Unter der Plica links Unterschrift der Abbreviatoren [?]: (M. de Novaria), (Iohannes de Tremosnitz).

Unter der Plica links: con-Zeichen der Bullaria [?].

Auf der Plica rechts Taxvermerk [?]: (pro M. de Novaria fl. IIII); darunter (Eckardus VIII).

Oben rechts: (B).

Die Urkunde weist zahlreiche Rasuren auf.

Auf der Rückseite mittig der Vermerk: (Registrata); vgl. Repertorium Germanicum, Bd. 2, Sp. 1216.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original