205

Complete identifier

HStAD, B 3, 205

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1419 Februar 17
Original dating Original dating
1419 sexta feria post Valentini martiris

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Johann v. Katzenelnbogen und seine Gemahlin Anna bekunden, dass der Altar in der Pfarrkirche zu Darmstadt zu Ehren der Hl. 10.000 Ritter-Märtyrer geweiht, aber noch nicht [ausreichend] dotiert worden ist. Sie stiften daher zum Seelenheil ihrer Vor- und Nachfahren und für sich selbst sowie zur Ehre Marias und der 10.000 Ritter-Märtyrer und aller Heiligen folgende Renten und Gülten, die auch ihre Erben uneingeschränkt entrichten sollen. Der Kaplan des Altars soll 40 Malter Korngülte von den Hufen zu Bessungen alljährlich zwischen dem 15. August und 8. September erhalten, und zwar von Hoxseler Hufe ascht Malter und acht Haufen Korn sowie ein Schilling im Mai und einen zu Weihnachten vom Bannwein; von Brechtelns Hufe neun Malter, neun Haufen und vier Schilling 4 Haufen zu Martini sowie einen Schilling zu Weihnachten und einen im Mai und zwei Kappaune vom Bannwein; von Glappechers Hufe zehn Malter Korn; von Bechtennichen Hufe das gleiche wie von Brechtelns Hufe; von Spangen Hufe 3 1/2 alter, 3 1/2 Haufen und 21 eller sowie zu Weihnachten und im Mai je einen Schilling vom Bannwein, dazu noch 23 Schilling und einen Haufen. Zum Unterpfand hierfür setzen die Aussteller Eberhards Hufe v. Messeln ein, die jährlich acht Malter Korn und zwei Schilling Martinszinse gibt, mit der Bestimmung, dass der Kaplan, wenn er die obenstehenden Einkünfte wegen Krieg, Hagel oder Misswachs nicht vollständig erhält, das Fehlende von der letztgenannten Hufe erheben kann. Wenn aber die Hufen so schlecht (snode) werden, dass sie dem Kaplan die Gülte nicht mehr liefern können, dann soll ihm das Fehlende aus dem gräflichen Zehntkorn zu Darmstadt gegeben werden. Außerdem geben sie dem Altar eine jährliche Gülte von zehn Pfund, die dem Kaplan jährlich zu Martini fällig ist, und zwar zwei Pfund und zwei Schilling von den obigen Hufen, wie aufgeführt worden ist, und die übrigen acht Pfund weniger zwei Schilling von den Martinszinsen zu Darmstadt, die Schultheiß, Kellner oder Amtleute dortselbst jährlich einziehen und dem Kaplan aushändigen sollen. Sie stiften ferner einen Fuder Wein jährlich im Herbst aus den gräflichen Beedeweinen zu Auerbach. Hierfür soll der jeweilige Kaplan fleißig für ihre, ihrer Eltern und Erben Seelen beten und verpflichtet sein, in der Woche mindestens drei Messen auf diesem Altar zu halten. Wenn ein Kaplan das versäumt, sind die Aussteller und ihre Erben berechtigt, die genannten Einkünfte einem andern Priester zu geben, damit dieser die Messen hält. Die Aussteller bestimmen ferner, dass jeder Kaplan die Schule zu Darmstadt nach seinem besten Vermögen versehen soll, und verpflichten sich und ihre Erben, den Altar nur an eine redliche und verständige Person zu geben, die Priester ist oder binnen Jahresfrist wird
Sealer Sealer
Siegel der Aussteller
Formal description Formal description
Ausfertigung Pfarrarchiv der Petruspfarrei Darmstadt-Bessungen. Nur noch mit Siegel Graf Johanns; Etwa glz. Kopie Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Nachtr. K. Akten B. 3; Ziegenhainer Repertorium XIV fol. 143
Printing specifications Printing specifications
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 2903; Retter, Hess. Nachrichten 2, S. 214ff.

Information / Notes


Additional information Additional information
Verzeichnet: Herrmann, Inventare 59

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