241/74

Vollständige Signatur

HStAD, A 1, 241/74

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Wimpfen: König Karl bestätigt der Stadt Wimpfen alle Freiheiten, Gewohnheiten, Rechte, auch alle Briefe, und verspricht, die Stadt in keiner Notlage des Reichs zu verpfänden, zu verkaufen noch in anderer Weise zu beschweren. Auch soll die Stadt niemals jemand anderen für das Reich pfänden. Aussteller erläßt der Stadt darüber hinaus auch alle Steuern an das Reich, auch diejenigen, die von den Juden für Schutz und Schirm erhoben werden.
Datierung Datierung
1348 Januar 27, Ulm
Originaldatierung Originaldatierung
1348, Sonntag vor unser Frauentag Lichtmeß
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A 1 Wimpfen, 1348-01-27

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Wimpfen, Stadt

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Wimpfen: Privilegium Kaiser Karls, dass niemand versetzen noch jemands Pfand sein soll
Siegler Siegler
Aussteller (Majestätssiegel)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel gut erhalten
Deskriptoren Deskriptoren
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl IV. v. Luxemburg
Ulm
Wimpfen
Privilegienbestätigung
Schutzpflicht
Judenschutz

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Judaica 241/74: König Karl IV. bekundet, daß er die Privilegien der Stadt Wimpfen bestätigt habe. Sollte den dort wohnenden Juden angesichts der bestehenden Schutzpflicht der Stadt bisher keine Hilfe zuteil geworden sein, befreit er diese zugleich von einer etwa sich daraus ergebenden Schuld. - Datierung: Ulm 1348 Januar 27 - Originaldatierung: Sonntag vor Frauentag Lichtmeß - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Urkunde Detailseite anzeigen