U 740
Vollständige Signatur
HHStAW, 74, U 740
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1446 August 17
Originaldatierung
Originaldatierung
Gegeben (...) duysent vierhundert seesindviertzich des gudestaghes na unser liever frauwen dach assumpcionis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Erzbischof Dietrich von Köln, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in Italien, Herzog zu Westfalen und Engern, macht seinen lieben Getreuen, Ritter Gerhard von Seelbach, wegen der treuen Dienste, die dieser ihm und dem Erzstift (gestichte) getan hat und künftig tun kann, zu seinem und des Erzstifts Mann und weist ihm und seinen Leibeslehnserben zum Mannlehen jährlich auf Martini von seinem Zoll zu Linz (Lynß) bei seinem Zöllner daselbst 12 Gulden Manngeld an. Er hat von diesem den gewöhnlichen Huldigungseid empfangen. Der Aussteller kann das Manngeld mit 120 Gulden oder gleichwertiger Münze ablösen, wenn er es drei Monate zuvor in offener besiegelter Urkunde aufkündigt. Der Ritter soll dann die 12 Gulden Gülte auf sein freies Erbgut anweisen, das er zu kaufen hat, wenn er es nicht besitzt, und dem Aussteller und seinem Erzstift auftragen muß, wie bei Mannlehen rechtsüblich.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament Das Siegel nebst Pressel ab. Rechts unter der Plika gleichzeitig von anderer Hand: De mandato d(omini) Coloniensis Johannes de Lynss, prothonotarius, etc. - Rückvermerk 1. (15. Jh.): Lynsse. 2. (15. Jh.): Coyln. 3. (16. Jh.): Lehen der van Selbach
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 947
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
Digitalisate öffnen