2362

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 2362

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1767 November 5
Original dating Original dating
... der geben ist zu Wien den fünfften tag monaths Novembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth in siebenzehen hundert sieben und sechzigsten unsers reichs im vierten jahre

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Kaiser Joseph II. bekundet, dass Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehn und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie ihm bereits von Kaiser Franz I. 1765 Dezember 15 (unterm fünffzehenden Decembris siebenzehen hundert vier und sechzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2355]. Joseph bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Heinrich gelobt durch seinen Bevollmächtigten, Franz Ludwig Karl Philipp Anton von zu Erthal, Domkapitular in Bamberg und Würzburg, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei F...
Signatures Signatures
(Joseph manu propria
vidit Rudolph [?] fürst Colloredo manu propria
ad mandatum sacrae caesareae / maiestatis proprium / Franz Georg von Leykam manu propria)
Sealer Sealer
Kaiser Joseph II.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel

Information / Notes


Additional information Additional information
Registraturvermerk auf S. 13: (Collationiert und registriert / [G. A. ?] Molitor manu propria).
Rudolph Joseph Reichsgraf von Colloredo-Waldsee [geboren 1706 Juli 6, gestorben 1788 November 1], seit 1745 Reichsvizekanzler, vgl. NDB 3 (1957) S. 329.

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