2188

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 2188

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1728 Mai 12
Original dating Original dating
... der geben ist zu Laxenburg den zwölfften tag monaths Maii nach Christi unseres lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth im siebenzehenhundert und achtundzwanzigsten unserer reiche des römischen im siebenzehenten des hispanischen im fünff und zwanzigsten des hungarischen und böheimbischen aber im achtzehenten jahre

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Kaiser Karl VI. [von Habsburg] bekundet, dass Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Karl dem verstorbenen Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, 1716 September 15 (den funffzehenten Septembris anno siebenzehenhundert sechzehen) [vgl. Nr. 2133] bestätigt hat. Karl bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adolf gelobt durch seine Bevollmächtigten, Lothar Franz (Lotharius Frantz) Graf von Ostein, Domkanoniker in Eichstätt und Geheimer Rat von Fulda, und Hugo Xaver von Heunisch, Agent des Kölner Erzbischofs am kaiserlichen Hof, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Laxenburg. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, [[jpg:hstam/Urk...
Signatures Signatures
(Carl
vidit C[hristoph] H[einrich] gr[af] von Galen
Ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / E. F. von Glandorff manu propria)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit schwarz-gelber Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel in Holzkapsel

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