HHStAW Bestand 40 Nr. U 411

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Rule Bonthe, Schöffe zu Limburg, macht, da nichts gewisser denn der Tod und nichts ungewisser denn die Zeit des Todes ist, zu seinem Seelenheil sein Testament und Seelgerät. Folgende Güter, die vor langen Zeiten von denen seines Bruders, Herrn Johanns, des Kustos, abgeteilt sind, bilden seinen Nachlaß: das Gut zu (Linden-)Holzhausen; das Gut zu Werschau ('Werse'); 3 Malter Korngülte auf dem Hof des Herrn Eberhard Kote zu Elz ('Else'); 6 Malter Korngülte auf Henrichs Gut zu Ahlbach; 1/2 Malter Korngülte, die Gobele, der Glöckner von Holzheim, gibt; 3 1/2 Malter Korngülte von Heynemann Bischob von Heringen; 20 Malter Korngülte zu Blumenrod ('Blumenrodde'); 3 Mark Gülte auf 'Gralishobirs' Haus; 1 Mark auf Breydenbechers Haus am Markte; 1 Mark und 8 Pfennig auf Wamselres Haus; 1 Mark auf Frydeln Haus, das Slenkard inne hat; 2 Mark und 8 Pfennig auf 'Spulre'; 3 Schilling auf dem Hof des Folke von Nauheim; 4 Schilling auf Albrecht von Mühlen; 2 Schilling auf dem 'Halgarten'; 3 Schilling von Dilman Schotteln; 1 Schilling auf dem Haus Dilmans von Neisen ('Ne-'); 30 Pfennig von Krauels Kind; 16 Pfennig auf Heubts Haus gegenüber ('gen') den Barfüßern; 5 Schilling weniger 2 Pfennig und 4 Hühner von Lucze Herburd; 14 Pfennig von Lucze Kremer; 1 Schilling und 1 Huhn von Adelheid von Staffel. Davon gibt er den Klöstern zu Eberbach ('zu Erbach') und Marienstatt ('sente Mergenstat'), den Kartäusern bei Koblenz, dem Kloster Bärbach ('zur Berpach') und dem Spital zu Limburg das Gut zu Lindenholzhausen ('Holczhusen by der lynden') mit allem Recht und 1/2 Mark Gülte, die zur Anerkenntnis ('zu wisunge') von dem Gut fällt, und 1 Fastnachtshuhn. Die Klöster und das Spital sollen jährlich durch ihre Freunde und Boten das Gut verpachten und die Pacht gleichmäßig teilen zu einer allgemeinen Essenspende ('petantien') sowie seine Jahrzeit begehen mit Messen, Vigilien und anderen guten Gebeten, wie angemessen ('ziitlichen') und üblich ist, und mit Andacht für seine Seele und die seiner Altvordern und aller Gläubigen beten. Ebenso gibt er dem Stift Limburg zur Präsenz 1 Mark Gülte Limburger Währung, fällig am 22. Februar ('uf sente Peters dag, den man zu latine schribet kathedra Petri') von Slenkards Haus, das Frydeln gehörte, und ist Eigen ('eygentum'), damit man dort in gleicher Weise sein Gedächtnis mit Messen und Vigilien begehe. Ferner vermacht er: zu der Almosenspende ('der almosen') zu Limburg das Gut in Ahlbach; den Vikaren im Spital 3 Schilling Gülte, fällig am 25. Juli ('uf sente Jacobes dag') von 'Folken' Haus, die der Spitalmeister einnehmen und den Priestern geben soll, die im Spital seine Jahrzeit begehen und dabei die Messe lesen; den genannten Kartäusern 40 Pfund Heller Limburger Währung zum Bau ihres Remters ('zu dem buwe zu irem rabender') von dem, was seine Frau Berte Herstolen ihm schuldig ist; 20 Pfund Heller zu dem Wege, den man vor dem Spital machen soll, von der gleichen Schuld; jedem Priester im Limburg Stift 15 Pfennig; den Barfüßern zu Limburg seinen besten Panzer und seinen Helm ('mine hube'); den Wilhelmiten ('den Windesbecheren') zu Limburg einen Panzer; seinem Bruder, dem Kustos, alle seine fahrende Habe, die Trinkgefäße von ihnen beiden, silberne und andere, und allen Hausrat. Sein Bruder soll damit die Schulden des Ausstellers bezahlen und mit der verbleibenden Barschaft dessen Seelenheil bedenken, wie er es vor Gott verantworten will. Auch gibt er seinem Bruder seinen Teil ihrer gemeinsamen Wohnung und seinen Garten auf Lebenszeit; nach dessen Tod soll dies 'Gudgin' und Else, Töchtern des Henne Herstol, und deren Erben gehören. Dem Spital vermacht er ferner 18 Pfund Heller von der Schuld seiner Frau Berte, damit man das Uhrenhaus ('klockehuis') davon aufrichte. Was er an Erbe oder Gülte über dies Testament hinaus hinterläßt, sollen auch die vorgenannte 'Gudgin' und Else und deren Erben zu einem rechten Seelgerät haben. - Es siegeln der Aussteller sowie seine Brüder Herr Johann, der Kustos; Heinrich 'Wiiße', Schöffe zu Limburg; Werner Sänger, sein Oheim, und Henne Herstol, sein Schwager, Bürger zu Limburg.

Datierung 

1365 November 24

Originaldatierung 

D. 1365, in vigilia beate Katherine virginis et martiris

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit fünf Siegeln: 1. (Helmsiegel des Bunte) zerbrochen. 5. Durchmesser 2,6 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, der einen Stuhl mit geflochtener Sitzfläche zeigt, Umschrift: + 'S(IGILLVM) JOH(ANN)IS D(I)C(T)I HERSTVL'. - Rückvermerk (um 1400): 'Testamentum Rulonis Bunten'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 537

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde