HStAM Bestand Urk. 38 Nr. 1

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1213 November 03

Originaldatierung 

Datum Fritzlarii III. Non. Novembris, Acta a. inc. d. 1213 indictione II. Pontificatus Innocenti papa III. Anno sextodecimo pontificatus nostri anno tertio decimo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Siegfried Erzbischof von Mainz bekundet, dass von den Brüdern der Freien Hermann und Dietrich von Blumenstein ein 6 Huben großes Gut an den einst Merkeshausen, jetzt Johannisfeld (campus s. Johannis) genannten Ort mit dem Patronat über die am Ort befindliche Pfarrkirche erworben und auf ihren Antrieb sich einige fromme Frauen mit einigen Brüdern sich dorthin begeben hätten, um Gott zu dienen.Die Übergabe des Gutes und Rechtes an die Mainzer Kirche habe er angenommen und bestimmt, dass die am ort versammelten Nonnen und Brüder unter der Regel des heil. Augustinus leben und nur der Mainzer Kirche unterworfen sein sollen, unbeschadet des Rechts des Archidiakonus. Den ersten Propst bestimme er selbst, die späteren sollen die Brüder und Schwestern wählen, der Erzbischof bestätigen. Ihm stehe die innere Seelsorge zu, die äußere empfange er vom Fritzlarer Propst. Er nehme den Ort mit allem gegenwärtigen und künftigen Besitze in seinen Schutz, der z. Zt. In den genannten 6 Huben und schon früher zur Ausstattung der Kirche gehörigen sowie in den 2 Filialkirchen Wagenhusen und Geilenrot bestehe. Wenn ein Mainzer Erzbischof des Land mit dem Interdikt belege, dürfen sie einmal wöchentlich bei geschlossenen Türen nach Ausweisung Gebannter Gottesdienst halten.

Zeugen 

Die Pröpste Gumpert von Fritzlar, Philipp von Heiligenstadt und Burchard von Jechaburg (Jecha-), Mag. Opertus, Domherr von Mainz, Adelold scolasticus und Heinrich, Cantor des Stifts Fritzlar, Albert, des Erzbischofs Notar, Johann und Heinrich, Stiftsherren von Fritzlar. Laien: Reinher von Wichdorf (-dorp), Dietmar von Ittere, Ernest und sein Sohn Wecelo von Zuschen (Zieschen).

Siegler 

Siegel des Erzbischofs

Formalbeschreibung 

Ausfert. Perg., an roten und grünen Seidenfäden hängt das etwas abgegriffene, aber vollständige Siegel.

Literatur 

Wenck 2 UB 95, Ledderhose, Kleine Schriften 2,292. Eine Übersetzung ZHG 13, 345. Dobenecker 2, 1572.

Repräsentationen

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