Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Die Eheleute Hengin Hirt zu Weinaehr verkaufen den Eheleuten Jacob Winden zu Montabaur vor dem Schöffengericht zu Weinaehr unter Vorbehalt des Ablöserechts für 24 Rader Gulden eine Rente von jährlich 1 Rader Gulden und geben denselben dafür einen dem Kloster Arnstein zinspflichtigen Weinberg und ihr dem Gerichte Weinaehr zinspflichtiges Haus daselbst in Pfandschaft.
Datierung
1529 Mai 10
Originaldatierung
D.: off montag noch des h. crutzs tag inventionis a. d. 1529
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Original, Pergament, Siegel der Schöffen von Weinaehr ab
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |