Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erff Heuselman, Bürger zu Hadamar (Oberhadamar), mit seinen Kindern und Schwiegerkindern Hans, George, Anna und Adam zu Niederweyer (Nidern Weyher) verkaufen Joachim von Hoenberg, seiner Frau Maria, geborene von Hatzfeld (HatzfeIt) und ihren Erben ihren Wiesenwachs im Faulbacher Lauf(f) an zwei Stellen gelegen, ein Teil unter dem Horns leutgin, der andere Teil auf dem genannten Lehntgins Lauff selbst. Beide Teile sind Vogtgut und gehören zum Lindengericht Dietkirchen (Dikirchen). Sie haben dafür vom Käufer 9 Gulden, Limburger (Limpurger) Währung, den Gulden zu 24 Albus empfangen. Da die Käufer sich in Anbetracht der Kaufsumme über die auf den Wiesen liegende Vogtgtilte beschwert haben, verpflichten sich die Verkäufer diese Gülte und damit verbundene Lasten auch weiterhin zu tragen. Sicherheit und Pfand für die Einhaltung dieses Vertrages sind 1/2 Morgen beim Faulbacher Holz auf Zimmer Heintzgin und unter Scheffer Elsen gelegen und Garten unter Lentgin auf der Faulbach und unter Veltin Immeler gelegen. Der Kauf wird vor dem Vogtgericht zu Dietkirchen aufgetragen vor Veltin Schmit, Vogtschultheiß, Bergshans von Hausen (Hawsen), Jacob Melbin von Oberzeuzheim (Oberzeutzheim), Jacob Hoffmans von Hadamar, Cristgin Doil von Seelbach, Casper von Wirbelau (Wurbelaw), Debsen Veltin von Hintermeilingen (Hindermeylinge) und Contzen Peter von Waldernbach (Waltermbach), alle Schöffen des genannten Vogtgerichts.
Datierung
1547-04-15
Originaldatierung
Datum den 15 . Aprilis anno domini 1547
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Auf Bitten der Aussteller soll das Vogtgericht siegeln, da es aber kein eigenes Gerichtssiegel hat, siegelt auf Bitten der Schöffen der Vogtschultheiß Velten Schmit mit seinem eigenen Siegel.
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament mit anhängendem Siegel, im Schild die verschlungenen Initialen V S .
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Urkunde |