255/1465

Vollständige Signatur

HStAD, A 2, 255/1465

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1454 März 27
Originaldatierung Originaldatierung
1454, Mittwoch nach Sonntag Oculi

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Domstift

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Worms (Domstift): Der Offizial des Domstifts bekundet, dass sich Johann Myhel, Bürger in Worms, laut einem von Rudolf, Domdekan, Johann Krieg, Domherr, Jakob Daube gen. Wachenheimer und Johann Beseler 1452 ausgefertigten Rachtungsentscheid über das Haus und die Krame beim Münster neben dem Hof zum Pontheiß vor dem Münster mit dem Dekan und Kapitel des Domstifts einigt. Er verpflichtet sich für das Haus, das er als Erblehen zu haben glaubte, jährlich 10 Pfund Heller an den Dom zu zahlen, sein Sohn Mathis soll im Falle seines Todes wohnen bleiben dürfen, aber 12 Pfund Heller zahlen müssen
Siegler Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel abgef.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Urkunde Detailseite anzeigen