1067
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1067
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1470 September 23
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist in iaren und tagen als obsteht
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wilhelm [III.], Graf von Henneberg[-Schleusingen], bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde das [Benediktinerinnen-]Kloster Rohr betreffend von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1470 September 23: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Konrad von Lauberbach und des Konvents von Fulda das Kloster Rohr dem Schutz seines Oheims Wilhelm von Henneberg anempfohlen hat. Es ist Aufgabe Wilhelms, Kloster, Propst, Jungfrauen und arme Leute zu beschützen, ihnen ihre alten Rechte zu belassen und die Geistlichkeit nicht zu bedrängen. Im Rechtsstreit mit den Grafen Friedrich [II.] und Otto von Henneberg[-Aschach] um das Kloster Rohr soll Wilhelm von Henneberg auf eigene Kosten für das Kloster Fulda einschreiten. Der Abt will ihm die hierfür benötigten Urkunden (machtbrieff) bereitstellen, wohingegen Wilhelm nach Beendigung des Streits seinerseits die Urkunden der Urteile dem Kloster Fulda geben soll. Sollte das Kloster Fulda die Beauftragung Wilhelms vor dessen Tod widerrufen, sollen Wilhelm alle Kosten erstattet werden. Siegelankündigung von Abt Reinhard und dem Konvent von Fulda. (... der geben ist am Sontage nach Matei appostoli et ewangeliste nach Crist geburt viertzehenhundert und im sibentzigsten iaren). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Graf Wilhelm von Henneberg
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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