Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 313

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1336 April 26
Originaldatierung Originaldatierung
Actum anno Domini millesimo trecentesimo tricesimo sexto feria sexta post diem sancti Marci Ewangeliste

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er sich mit Rat der Ritter Heinrich genannt Blafus und Johann genannt von Buttlar mit dem Knappen Johann von Borsch (Borsa) und dessen Erben wegen des bisherigen Streits einigen will. Dieser verzichtet auf das Allod in Dietershausen und bekundet, dass er kein anderes Recht darauf habe, als was die von Romrod Abt und Konvent zugestanden haben. Für diese Entscheidung soll Johann die von Romrod nicht belangen. Der Abt verspricht, von seiner Stadt Geisa jährlich an Michaelis [September 29] dem Johann und seinen Erben zwei Pfund Heller zu zahlen. Sobald die Burg Fischborn [?] (Vichspurn) durch das Kloster zurückgekauft ist, wird ihm darauf ein Burglehen in Höhe von zwei Pfund Heller angewiesen, das er auch bisher besessen hatte. Wird Johann beschuldigt, soll er vor dem Abt Gerechtigkeit finden. Wird er zu Unrecht beschuldigt, wird der Abt ihn wie seine anderen Burgmänner unterstützen. Johann beeidet die Einigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Abt Heinrich von Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen