2113

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 2113

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1710 März 8
Original dating Original dating
So geschehen Fuldt den 8ten Martii 1710

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Es wird bekundet, dass es zwischen Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, und dem Reichsfreiherrn Wolf Daniel von Boyneburg, Geheimer Rat in Fulda und in Kempten sowie Oberamtmann, zu folgendem Tauschvertrag gekommen ist: Der Abt überlässt Wolf Daniel und dessen Erben die von Rittmeister Georg Franz von Buchenau hinterlassenen 37 Teile am adeligen Burgsitz in Buchenau mit allen zur Meierei gehörenden Gütern sowie Äcker, Wiesen, Burggraben, Gärten, Hutweiden,, Schäferei, der neben einer Linde stehende Viehhof und dem sogenannten Schwarzen Häuslein. Wolf Daniel kann diesen Besitz, den er als Lehen erhält, künftig mit allen Rechten und allen Einnahmen nutzen. Das Kloster behält sich jedoch die Nutzung einer Wiese, die unterhalb der Hausener Mühle liegt und drei Wagen junges und altes Futter abwirft, sowie einen am Buchwald gelegenen Acker vor. Zu dem erwähnten Gut gehören auch die durch den von Buchenau hinterlassenen Rechte wie Grund- und Erbzinsen, Lehnschaften, Schankrechte (zapffenrecht), Wälder, Jagd- und Fischereirechte und die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit in den zugehörigen Gemeinden sowie das Recht am Zenthaus, der Brücke und dem darüber stehenden Gesamthäuslein [?]. Diese Rechte behält das Kloster jedoch in seinem Besitz; auch soll nach wie vor ein Gulden Erbzins von der Rock- oder Mühlwiese an das Amt Fürsteneck gegeben werden. Im Gegenzug erhält das Kloster von Wolf Daniel das im Mühlgarten stehende Wohnhaus mit Scheune, Stallung und den Grasgarten. Mit Zustimmung seines Schwagers Friedrich Wilhelm von Buchenau erhält das Kloster außerdem folgende Erbzinsen und Lehnschaften: Von Johann Sippel aus Silges im Amt Mackenzell zwei Viertel Roggen, zwei Viertel Hafer, eine Gans, zwei Hähne, ein Huhn, fünf Böhmische [Groschen] Zins und ein Böhmischer [Groschen] für ein Festbrot (schönbrod); von Johann Fladung aus Geismar dreieinhalb Viertel Roggen und dreieinhalb Viertel Hafer; von Werner Kühl aus Geismar siebeneinhalb Böhmische [Groschen]; vom Königsmüller aus Obernüst zwei Gulden und 36 Böhmische [Groschen], ein Böhmischer [Groschen] für ein Festbrot (schönbrod) und zwei Hähne. Beide Seiten versprechen, sich an diesen Gütertausch zu halten; beide Seiten verzichten ohne Ausnahme (exceptionem in specie doli mali, fraudulentae persuasionis, laesionis ultra dimidium) auf alle jetzigen wie künftigen Ansprüche auf die genannten Güter (renuntiationem generalem non valere nisi specialis praecesserit). Friedrich Wilhelm von Buchenau hat seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft seine erteilt. Ankündigung der Unterfertigungen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel)
Signatures Signatures
(Wolff Daniel von Boineburg, Friedrich Wilhelm de Buchenau)
Sealer Sealer
Wolf Daniel von Boyneburg, Friedrich Wilhelm von Buchenau
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel
Further records Further records
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 7, Nr. 165 [überprüfen]

Information / Notes


Additional information Additional information
Unterschrift und Siegel Abt Adalberts werden am Ende der Urkunde zwar angekündigt, fehlen jedoch.
Friedrich Wilhelm von Buchenau erklärt über seiner Unterschrift zusätzlich, dass er zur Übergabe (transferirung) der aufgeführten Zinsen und Lehnschaften seine Zustimmung erteilt hat und dies mit seiner Unterschrift und seinem Siegel bezeugt.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

Representations

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