Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 165

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1290 Mai 11
Originaldatierung Originaldatierung
... und ist daz geschehen nach Gotes geburte tusint iar zweihundert und nunzik iar an dem dage der uffart unsers Herren

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
König Rudolf beurkundet eine Sühne zwischen Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, und den Brüdern Heinrich und Berthold Kunege, wonach diese gegen eine Entschädigung von insgesamt 40 Mark Silber auf das dem Kloster gehörende Gut Sömmerda (Sumerde) verzichten. Die Entschädigung, 20 Mark Silber an Michaelis [September 29] in diesem Jahr und weitere 20 Mark im Land gängiger Silberwährung (lantsilber) ein Jahr darauf, zahlt ihnen der Fuldaer Abt in Erfurt. Sollten die ersten 20 Mark Silber nicht innerhalb von acht Tagen nach Michaelis bezahlt werden, sollen den zwei Brüdern von den 18 Maltern, die der Abt als Zehnt in Sömmerda erhält, neun Malter gegeben werden. Wenn die 40 Mark Silber gar nicht gezahlt werden, sollen die Brüder die 18 Malter von Fulda als erbliches Lehen erhalten und davon dem Kloster Fulda jährlich ein Pfund Wachs geben. Für 40 Mark kann das Kloster Fulda die 18 Malter wieder zurückkaufen. Im Gegenzug verpflichten sich die beiden Brüder eidlich zur Übergabe aller Urkunden an das Kloster Fulda, die Fuldaer Gut in Sömmerda oder sonstwo im Land Thüringen (Duringen) betreffen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (Rest)
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CCXVII; Regest: RI VI 1, Nr. 2312; Rübsam, Heinrich V., Nr. 17

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