HHStAW Bestand 20 Nr. U 170

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Henne Bender, Bürger zu Diez, und seine Frau Katharina bekunden, daß sie von Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Diez zum Nutzen ('umbe urbair unde notzs wyln') des St. Katharinenaltars das Stück und den Weidenhau mit etlichen Nußbäumen, in der Heistenbach zwischen St. Katharinen Weingarten und dem Bach gelegen, die jenem Altar zustehen, zu Erbrecht erhalten haben gegen 6 1/2 Weißpfennig ewiger Gülte guter Limburger Währung, die sie jährlich am 11. November dem Vikar oder dem Kellner und Präsenzmeister, falls der Vikar nicht in Diez wohnt, reichen sollen. Sie sollen die Stücke unverteilt und baulich, auch in guter Hege mit den Zäunen halten. Verstoßen sie hiergegen, so kann der Vikar sie mit 1 Schilling Pfennig pfänden oder die Stücke mit oder ohne Gericht oder mit einer Quart Wein vor einem Schöffen und einem Schultheißen zu Diez, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, einziehen ('inholen'). - Siegel des Hermann Meye, Schöffe und Schultheiß zu Diez.

Datierung 

1470 November 11

Originaldatierung 

D. ipso die beati Martini episcopi et confessoris 1470

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel (undeutlich). - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 589

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)