124/35

Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 124/35

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Darmstadt 1664 Juni 8

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen-Darmstadt

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Lehenrevers des Anselm Kasimir Friedrich zugleich wegen seiner Brüder Philipp Reinhard und Johann Philipp Ernst Groschlag von Dieburg für die inserierte Urkunde des Landgrafen Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt belehnt die Brüder Anselm Kasimir Friedrich, Philipp Reinhard und Johann Philipp Ernst Groschlag, Söhne des verstorbenen Johann Philipp Groschlag, mit 15 Gulden Geld von der Bede zu Roßdorf, wiederlöslich mit 300 Gulden, die auf Eigengüter in der Grafschaft Katzenelnbogen zu belegen sind, als Mannlehen. Er gestattet ihnen, die 300 Gulden an ihrem Haus zu Messel zu verbauen und dann zu widerlegen. Haus und Schloss zu Messel soll dann Offenhaus des Landgrafen sein. Die Erbfolge gemäß Brudervergleich, Erbstatut sowie Erbverbrüderung wird vorbehalten. Johann Philipp Ernst Groschlag muß nach der Volljährigkeit den Leheneid leisten.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit Unterschrift, angehängtes Siegel fehlt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen