Vollständige Signatur

HStAD, B 13, 114

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1419 Juli 10
Originaldatierung Originaldatierung
Uff montag nach sancten Kylianus dag

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Peter von Eisenbach (Eysenbach), Probst zu Holzkirchen (Hulczkirchen), erhält für sich und seinen Bruder Herrn Dietrich von den Brüdern Grafen Johann und Gottfried zu Ziegenhain und Nidda (Ziegenheyn, Nydde) das Schloss Eisenbach mit seinem Zubehör und den Gütern, die ihre Voreltern und ihr Bruder Rörich von den Grafen gehabt haben, als Mannlehen. Der Lehenbrief der Grafen ist eingefügt. Darin: Herr Peter ist zu ihnen gekommen und hat um Belehung mit dem Lehen gebeten, ?der lehen her Rorich verlugkent hait; umbe sullichen frabel und ungehorsam und umbe beheltnyß unsers erbes und lehen? leihen sie ihnen das Lehen . Da Rörich gesprochen hat, Eisenbach rühre zu Lehen von Fulda (Fulde),? des wir hoffen, sich nicht erfynden sulle?, wollen die Grafen Peter und Dietrich, wenn sie darum von Fulda angelangt würden, helfen, sie verantworten und wehren. Eisenbach soll den Grafen zu allen ihren Nöten offen sein, sie sollen daraus auch nicht befehdet werden. Wenn die Grafen in ihren Nöten das Schloss gebrauchen, so sollen sie den Brüdern Burghut geloben, Pförtner, Türhüter und Wächter lohnen. Ginge das Schloss in ihren Fehden verloren, so sollen sie es ihnen wiederbeschaffen oder nicht eher Frieden schließen, bevor jene befriedet seien. Die Grafen versprechen, die Söhne Eberhards des Älteren von Buchenau (Buchenauwe), der Brüder Ohme und Erben, mit dem Schlosse zu belehnen, wenn diese darum bitten.
Rückvermerk Rückvermerk
"Lehnrevers Peter und Fridrich (Dieterich) von Eißenbach über das von dem Graven von Ziegenhayn zu Lehn tragende Haus Eißenbach de 1419"
Siegler Siegler
Aussteller
Siegelankündigung: "hain ich my(n) Inges(igel) vor mich und hern Tyderich my(n) bruder an diesen briff dun hengken"
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (18,1 x 38,8 cm) mit anhängendem Siegel (beschädigt)
Druckangaben Druckangaben
Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 369

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Abschrift 16. Jahrhundert. Desgleichen in den ?Acta vor denen Hessischen und Fuldischen Niddergesetzten verübet.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Urkunde Detailseite anzeigen