2403
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2403
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1794 November 6
Originaldatierung
Originaldatierung
... der gegeben ist zu Wien den sechsten tag monats Novembers nach Christi unseres lieben Herrns und Seligmachers gnadenreichen geburt im siebenzehen hundert vier und neünzigsten unserer reiche des römischen wie auch des hungarischen und böhmischen im dritten jahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Franz II. bekundet, dass ihn Adalbert [von Harstall], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie ihm bereits von Kaiser Leopold II. 1791 November 27 (unterm sieben und zwanzigsten November siebenzehen hundert ein und neünzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2398]. Franz bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adalbert gelobt durch seine Bevollmächtigten, Friedrich Franz Joseph Graf von Spauer, von Pflaum und Valör, Domkapitular in Salzburg und Brixen sowie Johann Michael von Stubenrauch, Geheimer Rat und kaiserlicher Reichsagent, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk...
Unterschriften
Unterschriften
(Franz manu propria
vidit Franz Colloredo Mannsfeld manu propria
ad mandatum sacrae caesareae / maiestatis proprium / Peter Anton Frank manu propria)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband mit gelben Seidenbändern, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel in Holzkapsel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Registraturvermerk auf S. 12: (Collationiert und registriert: G. [?] A. [?] Molitor manu propria)
Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld [1731-18079 war der letzte Reichsvizekanzler des Heiligen Römischen Reichs, vgl. ADB 4, S. 413 und NDB 3, S. 326.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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