127/2
Vollständige Signatur
HStAD, A 5, 127/2
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1428 April 28
Originaldatierung
Originaldatierung
datum et actum ... feria quarta post Marci ewangeliste
Provenienz
Sonstige Behördensignaturen
Sonstige Behördensignaturen
N.179
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Sponheim
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wolf von Gundheim und seine Frau Klara Krug von Weinolsheim bekunden, dass sie Graf Johann von Sponheim und seinen Erben, die die Grafschaft nach seinem Tod besitzen, ihre Freigüter, und zwar Haus und Hof zu Erbes-Büdesheim außer Zins und Seelgerät, nämlich ein Malter Korn und 18 Schillinge Heller, die dem Pfarrer und seinen Gesellen jährlich auf Haus, Hof und Garten neben den Barfüßern zu Oppenheim fallen, und ein Malter Korn von Haus, Hof und Garten neben Clesgin Schaff sowie ein Huhn und drei Heller, die von Haus und Hof in der Rheingrafen Hubhof jährlich fallen, vor Schultheiß, Schöffen und Gericht zu Erbes-Büdesheim zu Lehen aufgetragen und wieder als Lehen empfangen haben. Von der Beistandsverpflichtung ausgenommen werden Junker Otto Rug, HErr zu ALt- und Neu-Beymburg, Graf zu Calme in Eschlingen, und Junker Eberhard von Hohenfels, Herr zu Reipolskirchen
Siegler
Siegler
Siegelankündigung des Wolf von Gundheim. Siegelbitte der Klara wegen Siegelkarenz an ihren Vetter Clasen von Dienheim. Siegelankündigung des Clasen von Dienheim für seine Base. Siegelbitte von Schultheiß, Schöffen und Gericht zu Erbes-Büdesheim wegen Siegelkarenz an Johann Wetter, Pastor zu Erbes-Büdesheim. Siegelankündigung des Pastors.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Pergament, mit drei angehängten Siegeln.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
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