NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1507 Juni 26
Originaldatierung
Originaldatierung
Samstag nach Johannis Baptiste
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Katharina v. Oberstein, Witwe des Anthes v. Heppenheim gen.v. Saal, und dessen Bruder Andres bekunden, dass sie mit Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Kumbd (Klosterkumbd nördlich Simmern) nach Eintritt der Töchter der ersteren, Dorothea und Margaretha, folgendes vereinbart haben: Sie (die Aussteller) sollen den beiden Schwestern eine jährliche Gülte von 10 Goldgulden und eine Gülte von 10 Malter Korn Kreuznacher Maß von Gütern zu Heppenheim nach Bornheim in den dortigen Konventshof liefern. Nach dem Tod der Schwestern soll die Gülte von 10 Gulden beim Kloster verbleiben, ablösbar mit 200 Goldgulden Frankfurter Währung, während die Korngülte zurückfallen soll
Siegler
Siegler
Hans v. Oberstein, Bruder der Aussteller 1, Aussteller 2
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 107 - Ausf., Perg., anh. Sg. mit rücks. Ablösungsvermerk von 1547 März 27, Nr. 2116
Repräsentationen
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