Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 64

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1349 November 2 Sperndlingen
Originaldatierung Originaldatierung
Sprendelingen in crastino Omnium sanctorum 1349

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Grafen Walram v. Sponheim und Johann und Eberhard v. Katzenelnbogen bekunden ihre gegenseitige Übereinkunft, dass sie zusammen an der ihnen gemeinsamen Burg Stadecken, d. h. an Burg, Dorf, Graben, Gericht, oder wo es sonst nötig ist, außer den 400 Pfund, die sie sofort anlegen werde,. nochmals 1.200 Pfund verbauen wollen, hiervon fallen 600 Pfund auf Graf Walram und 600 Pfund auf die Grafen Johann und Eberhard. Wenn einer von ihnen beabsichtigt, die 1,200 Pfund an den Bau zu wenden,und ein anderer nicht in der Lage ist, seinen Anteil gleich in bar zu erlegen, dann muss er jedenfalls binnen Jahresfrist nach Abschluss der Bauarbeiten zahlen. Tut er das nicht, kann sich der Geldgeber an dem Burgteil des Schuldners, schadlos halten und damit wie mit seinem eigenen. Anteil verfahren. Gebietet es jedoch ,die Notwendigkeit, die 1.200 Pfund zu verbauen, sollen sie unverzüglich zusammenkommen und den Bau mit Rat ihrer Freunde bestellen
Siegler Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Stadecken. Rv. (um 1430): Walram v. Spanheim, Johann und Ebirhard v. Katzenelnbogen graven, von der burg Stadecken Zu bruwen
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 413 Kopie (um 1430); Hauptstaatsarchiv München, Rheinpfälzische Kopie 5730 (von 1779); Kasseler Repertorium III S. 283

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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