2292
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2292
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1751 August 18
Originaldatierung
Originaldatierung
So geschehen Wetzlar den 18. tag monaths August im jahr nach der gnadenreichen geburth unsers Herrn und Heylandts ein tausend sieben hundert ein und funffzig ...
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Ferdinand Wilhelm Brandt, Lizentiat beider Rechte, kaiserlicher Hofrat, kurfürstlich-trierischer Stadt- und Propsteischultheiß in Wetzlar, Advokat des kaiserlichen Kammergerichts und kaiserlicher Hof- und Pfalzgraf, bekundet, dass er auf Bitten des Johann Philipp Schüssler aus Salmünster im Hochstift Fulda diesem, kraft des ihm durch [Karl IV. Theodor] den Kurfürsten von der Pfalz 1749 März 26 verliehenen Amts und Privilegs des Hofpfalzgrafen, das Amt eines kaiserlichen Notars und Richters verliehen hat. Ferdinand Brandt hat die eheliche Geburt und den untadeligen Lebenswandel Johann Schüsslers bezeugt und ihm nach einjähriger Tätigkeit in seiner Schreibstube die für das Notarsamt notwendigen Fähigkeiten bescheinigt. Johann Schüssler hat auf Gott und das hl. Evangelium folgenden Amtseid als kaiserlicher Notar geschworen: Er hat versprochen, treu gegenüber dem Kaiser und seinen Nachfolgern zu sein; stets Schaden von Kaiser und Reich abzuwenden; sein Notarsamt ordentlich zu führen und über alles, was ihm zugetragen wird, ohne falsche oder betrügerische Absicht ein Notariatsinstrument auszufertigen; Verschwiegenheit über ihm anvertraute Dinge zu bewahren; wissentlich keine Instrumente über verbotene Handlungen auszufertigen, jedoch alle erlaubten Handlungen vorzunehmen; sein Amt ohne Parteilichkeit, Emotionen und Leidenschaften auszuüben; stets redlich und fleißig zu sein. Darauf hat Ferdinand Brandt Johann Schüssler im Namen der hl. Dreifaltigkeit sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarssignet und die mit seinem Notars- und Richteramt verbundenen Freiheiten und Vorrechte verliehen. Damit besitzt Johann Schüssler künftig das Recht, auf dem ganzen Reichsgebiet Amt und Tätigkeiten eines kaiserlichen Notars auszuüben. Ankündigung des großen Notarssiegels Ferdinand Brandts. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Wetzlar. Anton (Antonius) Fischer bekundet, dass er nach dem ausstellenden Hofpfalzgraf Ferdinand Brandt und den beiden Zeugen die Notarserhebung ebenfalls notariell beglaubigt und unterschrieben hat. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Unterschriften
Unterschriften
(Ferdinandus Guilielmus Brandt ius utriusque licentiatus / sacri imperialis consistorii comes / sermo principi Baad Baadensi / a consiliis aulicis camerae imperialis / advocatus et procurator
Franciscus Michael Huppmann qua testis
Hanns Henricus Hillenkamp qua testis
Antonius Fischer notarius caesareus publicus et iuratus nec / [Lücke im Text] [imper]ialis camerae copista ad hoc specialiter requisitus manu propria)
Zeugen
Zeugen
Franz Michael Huppmann
Johann Heinrich Hillenkamp
Siegler
Siegler
[Ferdinand Wilhelm Brandt]
[Franz Michael Huppmann]
Johann Heinrich Hillenkamp
[Anton Fischer]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, vier aufgedrückte Lacksiegel (nur noch Siegelreste), ein angehängtes Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Initiale und der obere Rand der Urkunde ist mit reichem Pflanzen- und Blumenschmuck verziert.
Die Urkunde zeigt in der Mitte das an Johann Philipp Schüssler verliehene Notarssignet.
Die Unterschrift des Notars Anton Fischer weist durch das ausgeschnittene Siegel Lücken auf.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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