1873
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1873
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1654 November 30
Original dating
Original dating
So geschehen denn 30. Novembris im jar Christi 1654 [1. Ausfertigung]; So geschehen den 30. Novembris anno Christi 1654 [2. Ausfertigung]; So geschehen bei Mansbach den 14/4 Decembris 1685 [Rückvermerk]
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
[1. Ausfertigung]: Werner Christoph (Christoffel) von Gilsa zu Rupertshausen (Ruppershausen) bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann [von] Geyso (Giese), fürstlich-hessischer geheimer Rat, Gouverneur (guoberneur) der Landesfestungen und Generalleutnant, sowie dessen Erben zahlreiche Einkünfte (lohnschafften) aus verschiedenen Gütern verkauft hat. Diese Einkünfte hat er zuvor von Adam Herbold Wolf von Guttenberg (Guetenbergk) zu Langenschwarz erworben, der sie ihm wiederum zur Bezahlung der Rückstände an der Aussteuer (ehegelt) seiner Frau Maria von Buchenau verkauft hatte. Aus einem Hof in Geismar im Amt Rockenstuhl, auf dem jetzt Johann (Hanß) Schmaltz der Ältere sitzt, gehen jährlich als Erbzins vier Viertel und zwei Maß Weizen, vier Viertel und zwei Maß Korn, achteinhalb Viertel Hafer, vier Maß Erbsen, drei Gulden und 24 Böhmische [Groschen], eine Gans, zwei Hähne, ein Huhn und zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot (schönbrodt). Aus einem Lehen in Spahl im selben Amt, auf dem Jost Knapp sitzt, geht jährlich ein Gulden und zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot an Zins. Aus einem Hof in Arzell (Artzel) im Amt Fürsteneck, auf dem Kaspar Wiegandt sitzt, gehen jährlich drei Viertel und zwei Maß Roggen, drei Viertel und zwei Maß Hafer, eine Gans, zwei Hähne, zwei Hühner und zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot. Aus einem Lehen in Leibolz (Löbaltz) im Amt Fürsteneck, das unbesetzt, aber von Melchior Guld benutzt wird, gehen als Erbzins eine Gans, zwei Hähne und zwei Hühner. Die Lehen in Arzell und Leibolz sind außerdem weiterhin Oberst (obrist) Wolf Herbold von Buchenau fron- und dienstbar, ansonsten sind die genannten Lehen mit allem Zubehör Bestandteil des Verkaufs. Der Verkauf der genannten Güter und Einkünfte wird wirksam, sobald der Käufer die Kaufsumme von 1650 Gulden in einer Summe übergeben hat. Werner Christoph von Gilsa quittiert den Erhalt dieser Summe mit dem Vorbehalt, dass sowohl sein Schwager von Guttenberg ebenso wie die von Buchenau und deren Erben laut einem in Langenschwarz geschlossenen Vertrag (contract) bei anderweitigem Verkauf ein Vorkaufsrecht auf die genannten Güter und Einkünfte besitzt. Die Urkunde zitiert nun wörtlich Beginn und Ende der Verkaufsurkunde Adam Herbold Wolfs von Guttenberg, der diesem Geschäft in seinem Namen und dem seiner zweiten Frau Anna Katharina von Buchenau 1653 Januar 17 in Langenschwarz zustimmte (Geschehenn zu Langenschwartz denn 17. Januarii 1653). Alle Regelungen dieses Geschäfts bleiben von dieser Erwähnung unberührt; das Vorkaufsrecht der von Guttenberg und von Buchenau wird nochmals zugesichert. Werner Christoph von Gilsa verspricht für sich und seine Erben bei seiner adligen Ehre, sich an dieses Geschäft zu halten und setzt als Pfand soviele seiner Güter samt Zubehör ein, wie zur Deckung dieses Geschäfts nötig sind. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Zeugenliste. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. und 4. Seite, 5. und 6. Seite, 7. Seite; Siegel: 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel). [2. Ausfertigung]: Die Urkunde ist völlig inhaltsgleich zur 1. Ausfertigung, unterscheidet sich aber bei Sieglern und Unterschriften. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Zeugenliste. (siehe Abbildungen: 8. Seite, 9. und 10. Seite, Rückseite; Siegel: 3. Lacksiegel, 4. Lacksiegel, 5. Lacksiegel, 6. Lacksiegel, 7. Lacksiegel)
Notation on verso
Notation on verso
[Nach der 2. Ausfertigung]: Valentin von Geyso bestätigt 1685 Dezember 4/14 in Mansbach durch sein Siegel und seine Unterschrift, dass die Rittmeister von Guttenberg ihre Kaufverpflichtung (obligation) eingelöst und ihm 1100 Taler in korrekter Weise übergeben haben. Er hat diese Summe in Empfang genommen und quittiert den Käufern die Kaufsumme. Valentin von Geyso bestätigt ferner, dass die vier Höfe, die die Rittmeister von Guttenberg als Hypothek für dieses geschäft hinterlegt hatten, nun wieder von allen Belastungen frei und zur freien Verfügung in ihrem Besitz sind. [Unterschrift]: (Valentin von Geyso propria); [Siegler]: Valentin von Geyso
Signatures
Signatures
([1. Ausfertigung]: Adam Herboltz Wolff von Guttenberg propria, Georg Christoffeln vonn Gillß, Wolff Herbolt von Buchenau propria. [2. Ausfertigung]: Werner Christoff von Gills zu Ropperhaussen, Adam Herboltz Wolff von Guttenberg propria, Georg Christoffell vonn Gills, Wolff Herbolt von Buchenau propria)
Attestors
Attestors
[1. Ausfertigung]: Adam Herbold Wolf von Guttenberg, Wolf Herbold von Buchenau. [2. Ausfertigung]: Adam Herbold Wolf von Guttenberg, Wolf Herbold von Buchenau
Sealer
Sealer
[1. Ausfertigung]: Adam Herbold Wolf von Guttenberg, Wolf Herbold von Buchenau. [2. Ausfertigung]: Werner Christoph von Gilsa zu Rupertshausen, Adam Herbold Wolf von Guttenberg, Georg Christoph von Gilsa, Wolf Herbold von Buchenau
Formal description
Formal description
[1. Ausfertigung]: Papier, zwei aufgedrückte Siegel; [2. Ausfertigung]: Papier, fünf aufgedrückte Siegel (Siegel Nr. 5 auf der Rückseite unter dem Rückvermerk)
Information / Notes
Additional information
Additional information
Bei der 1. Ausfertigung der Urkunde fehlen im Gegensatz zur vollständig unterfertigten 2. Ausfertigung Siegel und Unterschrift des Ausstellers Werner Christoph von Gilsa zu Rupertshausen sowie das Siegel seines Sohns Georg Christoph von Gilsa.
Die Datierung des Rückvermerks folgt sowohl dem alten julianischen als auch dem neuen gregorianischen Kalender.
Vgl. zu dem General Johann [von] Geyso ADB 9 (1879) S. 138 f.
Vgl. hierzu auch die Urkunden Nr. 1860 und Nr. 1992.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
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