HHStAW Bestand 21 Nr. U 23

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Jutta, Meisterin, und der Konvent des Klosters Dirstein bekunden, daß Mechtild, Witwe des Dietrich 'Byerheve' von Diez, dem Kloster mit Halm und Mund ihren Weingarten am 'Heistenbach' aufgegeben hat und daß sie ihr denselben für 1/2 Pfund Wachs und 1 Ohm Wein, wenn der Wein gerät, wieder verliehen haben. Sie sind schuldig, ihr auf Lebenszeit, wenn sie es begehrt, Brot, Wein und Küchenspeise, wie man es den Frauen des Konvents gibt, zu entrichten, ob sie bei ihnen wohnt oder nicht. Andernfalls kann sie über den Weingarten frei verfügen. Wenn sie von dem Weingarten das 1/2 Pfund Wachs und von ihrem Haus, das sie bewohnt, 18 Kölnische Pfennig zu je 3 Hellern ihnen entrichtet, so sollen sie ihr eins von ihren Schweinen mittlerer Größe ('dad da nied si bid dem bestin nog bid dem boestin') geben. Auch sollen sie ihr lebenslänglich 6 Malter Korn Limburger Maß, trocken und gut, aus ihrer Scheuer am 24. August ('of senthe Bartholomeus dag') liefern. Nach deren Tod sollen davon 2 Malter und 1 Ohm Wein zu Präsenzen zur Jahrzeit jener Mechtild fallen. Auch sollen sie dann deren Bruder Guntram, solange er lebt, wenn er dessen bedarf, eine Präbende wie andern (Laien-) Brüdern des Klosters oder nach dessen Wunsch 4 Malter Korn reichen, ferner der Jungfer Lise, Schwester des Grafen Gottfried von Diez, 1/2 Ohm Wein aus dem vorgenannten Weingarten, wenn der Wein gerät. Jene Mechtild hat, als sie gesunden Leibes war, zu Ehren von St. Maria, St. Johannes und aller Heiligen zum Heil ihres vorgenannten Gatten Dietrichs und ihrer eigenen Seele ihr Wohnhaus zu Diez dem Kloster geschenkt und mit Halm und Mund Währschaft getan und es auf Lebenszeit zurückerhalten. Nach ihrem Tode kann Junker Ruprecht von Lohrheim ('Layr-') oder können dessen Erben das Haus mit 4 Mark Kölner Pfennig wieder ablösen, sollen dann aber jährlich dem Kloster 18 Kölner Pfennig Zins geben.

Datierung 

1313 August 24

Originaldatierung 

Dit geschag 1313, an sente Bartholomeus dage

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Siegel der Meisterin Jutta und des Konvents zu Dirstein sowie des Ritters Heinrich von Nassau.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit drei abhängenden Siegeln: 1. Spitzoval; 2,3:3,2 cm, im Siegelfeld die Meisterin mit einer Lilie in der Rechten, Umschrift: '+ S(IGILLVM) JVTTE (...) I(N) DIERSTEIN'. 2. Siegel des Konvents. 3. Durchmesser 2,8 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, der einen Löwen im mit Schindeln belegten Feld zeigt, Umschrift: '+ S(IGILLVM) HENRICI MIL(ITIS) DE NASSAVWE'. - Rückvermerk (15. Jh., verblaßt): 'Diß ist van eym huß zo Dietz und van eym wyng(arten) zo Heystenbach by Dietz juncher Ruprecht van Larem und sin (erben uß eym) huß zo Dietz 3 tn. alle jair'. - Kopie, Papier (um 1465) W 21, Akte 12 Blatt 18v-19v. - Kopie, Papier (16. Jh.) W 21, Kopiar 3 Blatt 4v-5v. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 21,23; W 21, Kopiar 1 Blatt 11v-13r und Kopiar 5

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 568

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)