Vollständige Signatur

HHStAW, 20, U 24

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
(Lutzo Wetzelin und Ku)nzela, Eheleute von Limburg, machen - da nichts sicherer als der Tod und nichts (unsicherer als dessen Stunde ist) - zu ihrem Seelenheil und dem ihrer Vorfahren und aller verstorbenen Gläubigen folgendes Testament. Sie schenken kraft Schenkung unter Lebenden dem St. Petersaltar im Stift Limburg und dessen auf einander folgenden Kaplänen: ihre Güter zu Mensfelden in Dorf und Feldern, die Konrad von 'Rode' und der Schwiegervater des Schurre ('socrus Schuorrun') von ihnen innehaben; einen Weingarten bei Limburg jenseits der Lahn ('trans Logenam') zwischen dem Weingarten des Sibolt Agnetis und der ('Bechtradis'); 9 Schilling, fällig am 11. November, von dem Haus, das beim ('versus') Haus des Luczo genannt Rodener liegt und das Dietrich von Zeuzheim ('Zuczheym') besitzt; 30 Pfennig, fällig am 13. Januar ('in octava epyphanie'), vom Wohnsitz des Wigand von Kreuch bei den Brotschirnen ('prope scampna panum'); 8 Pfennig und ein Huhn Gülte von zwei Häusern der Frau genannt 'Rapodin', hinter den Steinhäusern gelegen; 3 Schilling, fällig am 11. November, zu Eschhofen ('Eschilshobin') vom Hof ('curia') des Lutzo. Diese Güter sollen immer bei dem Altar bleiben. Zum St. Georgschor in Limburg geben sie 2 Mark Einkünfte von folgenden Gütern: 10 Schilling weniger 3 Pfennig und (1 Hälbling ('obulum')) von der Judenschule ('de scola iudeorum') zu Limburg, fällig am 26. Dezember ('in die sancti Stephani'); 8 Schilling von Haus und Hofstätte beim Steinhaus des Mulich, welche die Witwe des Isfrid bewohnt, fällig am 24. Juni; 2 Schilling, fällig am (8. September) ('in (nativitate) beate Marie'), und ein Fastnachtshuhn von der Hofstatt eines genannten Esel beim ('versus') Haus des Konrad von Runkel; 4 Schilling, fällig am 11. November, vom Gaden ('tugurio') des Schöffen Hiltwin beim Gaden des + Bunte ('Buntonis'); 4 Pfennig, fällig am 26. Dezember ('Stephani'), vom Grund und Boden ('fundo') des neuen Hauses desselben Hiltwin. Davon soll je 1/2 Mark an den Jahrtagen der Eltern des Ausstellers, des Wetzelin und der Ida, und den Jahrtagen beider Aussteller unter die Kanoniker und die Kapläne der Altäre des Stifts Limburg gleichmäßig ausgeteilt werden, damit das Totenamt mit den Vigilien von neun Lektionen andächtig begangen wird. Auch geben sie zum St. Georgschor ihren Weingarten vor der Hammer Pforte ('extra portam Hamme') zwischen den Weingärten des + Wigand von Kreuch mit allem Nutzen. Der Kämmerer des Stifts Limburg soll ihn baulich halten, den Wein jährlich einbringen lassen, in den Keller der Kanoniker liefern und während der Fasten ('per singulas quadragesimas') unter Zurückbehaltung des Weins, der zur Kultur des Weingartens nötig ist, auch an den Werktagen ('diebus feriatis et non feriatis') jedem Kanoniker und Vikar nebst dem Gehilfen des Plebans und dem Schulrektor ('rectore puerorum'), die ihr Grab aufsuchen, um ihr Gedächtnis zu begehen, nach der Vesper oder der Komplet ein halbes Doppelmaß ('dimidium duale') Wein, solange er reicht, austeilen. Wenn in einem Jahr ein Überfluß an Wein geerntet wird, so können die Treuhänder einen Teil für das folgende Jahr zurückstellen. Er vermacht zu der Ewigen Lampe ('lampadem (..) die et nocte ardentem') des St. Marienaltars zu Limburg, die der Kaplan des Altars versorgen soll, 1/2 Mark Gülte von dem Haus des Konrad genannt Heubit und 1/2 Mark Gülte nebst 2 Fastnachtshühnern von der Hofstatt des Konrad von Runkel, fällig am 24. Juni. Der Kaplan soll diese Einkünfte beziehen, damit er die Lampe um so sorgfältiger versorgt. Ihre Äcker bei Eschhofen, die 16 Morgen und mehr enthalten, dazu 2 Morgen zwischen den Gärten und dem Berg ('Schaifberg'), 2 1/2 Morgen hinter dem Stephanshügel ('retro Steufmuyl') geben sie auch dem St. Petersaltar. Dessen Kaplan soll die Einkünfte in 10 Teile teilen und dafür Brote beschaffen, die er unter die Bettler ('inter mendicos') an folgenden Tagen verteilen soll: in der Vigil von Pfingsten, am 30. April ('octava Georii'), am 23. Juni ('vigilia Johannis'), am Ostertag, an den vier Festen der heiligen Maria und an den Jahrtagen der Aussteller. Sie geben ferner: 1 Morgen Ackerland beim 'Hucsteyn' und 1 Schilling nebst einem Huhn vom Garten des Hermann Ritzehengist zu dem St. Nikolausaltar in Limburg; einen Weingarten bei Laurenburg dem heiligen Alexander in Brunnenburg ('Brunenburch'). Ihr großes steinernes Haus bei der Judenschule, ihren Hof ('curiam') gegenüber jenem Haus jenseits des Wegs, den Garten, der hinten mit dem Haus verbunden ist, und die Hofstatt zwischen dem Steinhaus und dem Haus des Konrad Heubit belasten sie mit 12 Mark ewiger Gülte. Hiervon geben sie 1 Mark nebst 3 Schilling, die von dem Garten, beim Garten des Cuno im Hof ('in Curia') gelegen, fallen, den Konrad, Schwiegersohn des Konrad von Miehlen ('Milne'), innehat, den Kaplänen oder Vikaren, welche die Altäre im Stift Limburg bedienen, zur gleichmäßigen Verteilung. Die übrigen 11 Mark setzen sie folgenden Klöstern aus: Himmelthal, Engelthal, Thron, Walsdorf, Gnadenthal, Stift Diez, Seligenstatt, Arnstein, Brunnenburg, Affolderbach und Tiefenthal, nämlich jedem Kloster 1 Mark; und zwar sollen am Tage nach den Festen Mariä Verkündigung, Geburt, Reinigung und Himmelfahrt im Stift Diez je 3 Schilling unter die Anwesenden verteilt werden, während in den Klöstern die 3 Schilling dann den Brüdern und Schwestern zur Erquickung zu reichen sind. Es sollen dann Vigilien von neun Lektionen mit dem Totenamt begangen werden. Können Haus, Hof, Garten und Hofstätte für einen höheren Zins als 12 Mark vermietet werden, so soll der Mehrbetrag im Verhältnis sowohl den 15 Schilling der Altäre im Stift Limburg wie auch den Gülten jener Klöster zuwachsen. Können sie nicht für den Zins vermietet werden, so sollen die Klöster den Fehlbetrag tragen, während die 15 Schilling jener Altäre nicht vermindert werden sollen. Sie geben dem Kaplan des St. Johannesaltars im Stift Limburg 8 Schilling Gülte von der Hofstatt, die mit dem Hause des Luczo Rodener bei der Mauer ('prope murum') verbunden ist, damit ihre Jahretage sorgfältig begangen werden. Auch weisen sie 4 Schilling Gülte, fällig am 24. Juni, vom Hause des Hunno beim Hause 'Altrinc' an, damit der Kaplan des St. Johannesaltars davon Brote kauft, die er an den Marienfesten unter Arme und Bettler verteilen soll. Sie geben ferner: den Kranken des Hospitals zu Limburg ihren großen Garten jenseits der Lahn bei der Brücke; ihre Güter zu Obertiefenbach, die sie von Dietrich Notil gekauft haben, je zur Hälfte dem Stift Dietkirchen und dem St. Martinaltar im Stift Limburg; dem Kloster Beselich ('-leich') ihren großen Weingarten bei 'Heldenbuornen', damit die Priorin des Klosters den Wein nach Zurückhaltung dessen, was zur Kultur des Weingartens nötig ist, während der Fastenzeit unter die Nonnen ('puellas') verteilt und jeder täglich, wenn sie nach der Messe das Gedächtnis der Aussteller begehen, ein halbes Doppelmaß, solange der Wein reicht, gibt; sie sollen dafür das Jahrgedächtnis der Aussteller treulich halten. Ihre Güter zu (Nieder-) Weyer ('Wilre') bei Ahlbach in Dorf und Feldmark geben sie dem Kloster Dirstein, damit die Meisterin daselbst an den einzelnen Marienfesten und während der Fastenzeit den Nonnen besondere Erquickung gewährt. Demselben Kloster geben sie ihren Weingarten bei Limburg, den sie von Gerhard genannt 'Genselinheubit' gekauft haben. Die Meisterin soll den Weingarten baulich halten und den Wein davon während der Fastenzeit unter die Nonnen verteilen, indem sie jeder täglich ein halbes Doppelmaß gibt, wenn sie nach der Messe das Gedächtnis der Aussteller begehen. Die Güter, die durch ihren Schwiegersohn Crafto für jene 100 Mark gekauft oder zu kaufen sind, die sie demselben mit ihrer + Tochter Ida gegeben haben, schenken sie dem Kloster Eberbach. Es soll davon 3 Malter Korn an den vier Marienfesten durch die Mönche seines Hauses zu Limburg unter die Armen und Bettler verteilen und den Rest zu drei Erquickungen für die Brüder des Klosters verwenden, die an dem Jahrtag beider Aussteller und dem ihrer vorgenannten Tochter Ida zu gewähren sind. 5 Schilling, fällig am 23. April ('Georgii'), von den Gärten der Kinder von Imme, 2 Schilling von dem Garten des Kuno Kirchelinc und 1 Mark von dem Haus des Heinrich von Heringen, neben dem Haus des + Johannes genannt Bedir gelegen, setzen sie aus, damit sie jährlich durch den Pleban und Guardian zu Limburg am Gründonnerstag ('in die cene domini') unter Arme und Bettler ausgespendet werden. Nach dem Tode der Aussteller soll die Verleihung des St. Petersaltars dem Kustos des Stifts Limburg zustehen, der ihn bei seinem Seelenheil ('in animam suam') einem tauglichen Priester ('sacerdoti') verleihen soll. Dies Testament soll in seiner vollen Gestalt verwirklicht und das darin Vermachte von niemandem entfremdet werden. Sie geben den Treuhändern Vollmacht, Güter, bei denen das Gegenteil versucht wird, andern Personen und Orten zuzuwenden, wie es ihnen zum Seelenheil der Aussteller passend erscheint. Zu Vollstreckern oder Treuhändern dieses Testaments oder letzten Willens bestellen sie den Dekan, Kustos und Pleban des Stifts Limburg sowie den Guardian der Minderbrüder daselbst, die über diese und alle anderen Güter der Aussteller nach vorheriger Bezahlung der Schulden zu deren Seelenheil nach deren Tod verfügen sollen, als ob sie darüber im Jüngsten Gericht Rechenschaft ablegen wollen. Wenn einer von ihnen bei der Ausführung nicht zugegen sein kann, so haben die übrigen doch volle Handlungsbefugnis. - Es siegeln der Aussteller, Dekan und Kapitel zu Dietkirchen ('Dykir-') mit dem Siegel des Stifts, Al(bert), Pleban zu Limburg, mit dem Siegel der Pfarrei sowie Udo von Villmar und dessen Schwiegersohn Peter, Ritter.
Datierung Datierung
1320 November 24
Originaldatierung Originaldatierung
Actum et d. 1320, in vigilia beate Katherine virginis

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit drei Löchern und Beschädigung der beiden obersten Zeilen durch Mäusefraß. Von den fünf Siegeln das 3. (dies bis auf Spuren) - 5. ab. 1. Versehrt, Durchmesser 3,3 cm, im Siegelfeld ein Adler, Umschrift: '(..)UTZONIS FILI(..) EL(..)'. 2. Bruchstück vom großen Siegel des Stifts Dietkirchen. - Rückvermerke (17. Jh.): 1. 'Limpurg. Testamentum Lutzo Wetzelins et Kuntzelae, uxoris, darin dem stifft zu Dietz 1 mk. legirt wird, annue pensionis'. 2.: 'Stiefft Dietzs'. - Kopie, Papie (16. Jh.) W 20, Kopiar I Blatt 24v-26v

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 358

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Detailseite anzeigen