1152
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1152
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1479 Februar 22
Original dating
Original dating
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo septuagesimo nono uff sent Peters tagk kathedra
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Konrad [von Allendorf] und des Konvents von Fulda dem Helwig von Rückershausen und dessen Ehefrau Elisabeth (Elsen) die halbe Burg, Amt und Gericht Fürsteneck mit allem bisher von den Äbten und dem Konvent besessenen Zubehör für 750 rheinische Gulden Frankfurter Währung auf Wiederkauf verkauft hat. Von dem Verkauf bleiben die geistlichen Lehen, Heeresfolge, die Burglehen (knechsetze manschafft manlehen burgklehen) und die Viehbede ausgenommen; außerdem sind die Güter und Einkünfte des Klosters und der Geistlichen, die nicht zum Amt gehören, ausgenommen. Mit der Pfandsumme wurde das Pfandgut aus der Hand der von Merlau abgelöst. Die Käufer verpflichten sich zu Schutz und Schirm von Burg, Amt und deren Bewohner. Werden die von den Amtsvorgängern dazu erworbenen Pfandgüter abgelöst, sollen die Gelder wieder in Gütern innerhalb des Gerichts angelegt werden. Der Wiederkauf kann jährlich nach vierteljährlicher vorheriger Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] von beiden Parteien verlangt werden. Die Bezahlung findet in Schlitz, Hersfeld oder einem anderen Ort nach Wahl der Käufer statt. Befinden sich Abt und Konvent am Zahlungsort in einer Fehde, erhalten sie freies Geleit. Können Abt und Konvent die Güter nicht ablösen, können die Käufer die Güter an Dritte, ausgenommen Fürsten und Herren, verkaufen; Abt und Konvent erhalten darüber eine Urkunde. Beim Wiederkauf bleibt die Wintersaat jeweils bei den Gütern. Abt und Konvent behalten sich das Öffnungsrecht an der Burg vor; die Käufer werden dabei schadlos gestellt. Bauaufwendungen bis 50 Gulden können die Käufer in eigener Verantwortung durchführen und erhalten sie bei der Ablösung erstattet. Leistungen der Gerichtseinwohner (armen luth) sollen dabei nicht angerechnet werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 R...
Sealer
Sealer
[Johann von Henneberg, Abt von Fulda]
[Dekan Konrad von Allendorf und der Konvent von Fulda]
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei angehängte Siegel (fehlen)
Further records
Further records
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 277-281 und S. 340-343
Information / Notes
Additional information
Additional information
Vgl. die Ablösung der Verpfändung, Nr. 1201; vgl. auch Nr. 1064.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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