HStAM Fonds Urk. 85 No 10938

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Description: Charter

Identification (charter)

Dating 

1809 Januar 20 Auerbach

Notes (charter)

(Long) regestum 

Grossherzog Ludwig von Hessen ratifiziert den am 10. Dezember 1808 zu Arolsen durch seinen Bevollmächtigten Regierungs- und Kammerdirektor Minnigerode zu Arnsberg und den des Fürsten von Waldeck, Kammerdirektor Frensdorff zu Arolsen, mit Zuziehung des Landrentmeisters Waldeck geschlossenen Hauptrezess über den Austausch der im Fürstentum Waldeck gelegenen Besitzungen, Gefälle und Berechtigungen des Herzogtums Westfalen und der im Herzogtum Westfalen gelegenen des Fürstentums Waldeck folgenden Inhalts: 1) Trotz den entgegenstehenden Bestimmungen der Rheinischen Bundesakte erkennt Hessen gegen den Verzicht Waldecks auf das Besteuerungsrecht in den Gemeinden Nordenau und Astenberg und das Jurisdiktionsrecht in verschiedenen Distrikten des Herzogtums Westfalen die damit verbundenen Besitzungen und Gefälle als reine, austauschfähige Domanialstücke an. 2) Der Austausch geschieht in der Weise, dass nach Aufrechnung der gegenseitigen Geld- und Naturalforderungen der überschiessende Teil baar zu bezahlen ist. 3) Der Kapitalanschlag für die zu zahlenden jährlichen Gefälle beträgt 4 %. 4) Preise für die Naturalabgaben werden festgesetzt mit dem Eisenberger Mütt als Maß, auf das rüthensche Maß reduziert wird. 5) Der Anschlag der abzutretenden Zehnten wird nach dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre berechnet. 6) Das Pachtquantum des Mönchehofs in Korbach wird auf 100 Reichsthaler festgesetzt, wobei Waldeck es übernimmt, den von der Stadt Korbach wegen der Besteuerung der Bredelarischen Besitzungen angestrengten Prozess allein übernehmen. 7) Waldeck verzichtet auf alle Berechtigungen und Einkünfte an Kirche, Pfarrei und Schule in Düdinghausen. Dafür werden die zu den Pfarrei-Intraden gehörigen Fruchtgefälle als austauschfähiger Domanialgegestand behandelt. Die Entschädigung des Pfarrers Neumeier in Eppe, der die lutherische Pfarrei in Düdinghausen versehen hat, für seine damit verbundenen Einkünfte wird von Waldeck übernommen. 8) Waldeck verzichtet auf die Jagd- und Fischereiberechtigungen im Herzogtum Westfalen. 9) Waldeck behält sich seine Ansprüche auf ein Waldrevier bei Nordenau und Astenberg vor, die nicht als Tauschobjekt angesehen werden, weil darüber noch ein Prozess Waldecks mit den Familien von Fürstenberg, von Meschede, von Hanxleden, von Vogt, der Abtei Grafschaft und der Stadt Winterberg schwebt. 10) Die Ausgleichung der rückständigen Gefälle geschieht in der gleichen Weise wie die der Hauptgegenstände. 11) Die Richtigkeit der wechselseitigen Forderungen wird durch Kommissare beider Seiten festgestellt. Abgeleugnete Forderungen sollen von den zuständigen Gerichtsbhörden durch summarische Beweismittel auf der Stelle geschlichtet werden. Uneintreibbare oder schwer eintreibbare Rückstände können von den Kommissaren ganz gestrichen werden. Über die Resultate ist ein Etat aufzustellen. Grundsätzlich ist von hessischer Seite abzutreten alles innerhalb Waldecks gelegene, was zur ehemaligen Abtei Bredelar und Kanonie Glindfeld, zur ehemaligen Propstei Marsberg und zur ehemaligen Rezeptur Volkmarsen (Volkmarsheim) gehörte, von waldeckischer Seite alle im Herzogtum Westfalen gelegenen Besitzungen, Gefälle und Berechtigungen mit Ausnahme der Ansprüche auf den Walddistrikt bei Nordenau und Astenberg. 12) Eine etwaige Eviktion ist wechselseitig zu leisten. 13) Der Erwerber hat die Pachtung der Domänen für die bedungene Zeit anzuerkennen oder sich mit dem Pächter auseinanderzusetzen, ohne den abtretenden Teil in Anspruch zu nehmen. 14) Bis zum Jahre 1807 fällige unbezahlte Steuern sind nachzuzahlen. 15) Die Ratifikation hat innerhalb von 2 Monaten zu erfolgen, ebenso der agnatische Consens auf Waldecker Seite. 16) Die Ratifikation ist zu beschleunigen, damit der Erwerber in den Genuss der Einkünfte von 1808 kommt und diese nicht als Rückstände gelten. Die einschlägigen Urkunden, Heberegister und andere Litteralien sind gegenseitig auszuliefern. 17) Die Ausgleichssumme soll innerhalb von 3 Monaten in Frankfurt ausgezahlt werden.

Signatures 

Geheimer Staats Referendär Strecker.

Sealer 

Aussteller.

Formal description 

Or., Papierheft (6 Blatt), aufgedrücktes Siegel, deutsch.

Representations

Action Type Name Access Info
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