1726
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1726
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1606 Juni 12
Originaldatierung
Originaldatierung
So geben in unser stadt Fuldt den zwölfften Junii im ein tausent sechshundert unndt sechsten jare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Martin Garttner, Untertan des Klosters in Rommerz (Rommerts), sowie dessen Ehefrau Margarete und allen ihren Erben, auf seine Bitten hin ein Gut in Rommerz im Kemnater Grund (Kammater grundt) samt den dazu gehörigen Gebäuden (beuthen) verliehen hat. Das Gut hatte zuvor Heinrich (Heintz) Otto von Tiefengruben (Dieffengruben) inne, der auch die ursprüngliche Waldfläche (rohem waldt) gerodet hat. Weiter gehören zu diesem Gut vier Gärten, die unter anderem an Kilian Scheffers (Schevers) Grundstück, den Spersberg, sowie die Grundstücke von Adam Jahn und des Klosters stoßen. Zu diesem Gut gehören außerdem ein beim Mühlacker (mulen acker) gelegener Acker sowie zwölf Beet (beth) Acker, die zu einer Hofreite zusammengefasst sind. Diese Grundstücke liegen nahe dem Weg nach Magdlos (Machtloser weeg) und grenzen an die Grundstücke des Klosters und das von Konrad Neu (Neu Contzen) sowie des Klosters und Möllers Acker. Außerdem stoßen diese Äcker an ein Grundstück, das Wolffs Wiese heißt, welches einst dem Kloster gehörte und dann für 30 rheinische Gulden an die bereits genannten Heinrich Otto und Kilian Scheffer, der bereits verstorben ist, sowie dessen Ehefrau Adele und dessen Erben in Rommerz verkauft wurde. Nach dem Tod Kilian Scheffers ging das genannte Grundstück nach Aufteilung (subtheilung) auf dessen hinterlassene Kinder über, darunter Veit Scheffer und dessen Ehefrau. Weiter werden sieben Beet Äcker verliehen, die oben an das Grundstück von Adam Forster und unten an den Weg stoßen, außerdem eine bei Kemnaten (Kemmaten) gelegene Wiese. Diese Äcker und Wiese hat Veit Scheffer dem Kloster abgekauft; jährlich hat er für diese Grundstücke sechs Böhmische [Groschen] an Zins in die Burg Neuhof (Newenhoff) zu entrichten. Martin Garttner wird verpflichtet, für das ausgegebene Lehen jährlich an Michaelis [September 29] folgenden Erbzins in die Burg Neuhof zu entrichten: zehn Böhmische [Groschen], ein Festbrot (schönbrodt), vier Böhmische [Groschen] als Holzgeld, drei Böhmische [Groschen] als Küchenspeise, anderthalb Maß Hafer als Küchenspeise, zwei Sommerhühner und ein Fastnachtshuhn. Darüber hinaus ist Martin Garttner zum Burgfriedensdienst und zu anderen Diensten, die Hintersassen (hindersiedler) leisten müssen, verpflichtet. Zum Hintersassendienst ist er für einen Tag verpflichtet, ebenso einen Tag zum Schmieden, einen zum Heumachen und einen zum Haferwenden (haber veziehen). Sollte es zu Streitigkeiten wegen dieses Guts oder daran gebundene Rechte und Pflichten kommen, sollen sich die Lehnsnehmer ausschließlich an das zuständige Gericht wenden oder eine entsprechende Entscheidung des Landesfürsten abwarten. Sollten sie sich jedoch in solchen Dingen an eine andere Herrschaft oder ein anderes Gericht wenden, so wird dieser Lehnbrief ungültig und das ausgegebene Lehen fällt mit allen Rechten wieder an das Kloster zurück. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk
Rückvermerk
(dießen brieff hatt Jörg [Georg] Möller zum Romertz [Rommerz] in der schulle gelernet den 1. tag Februarii anno 1696 [!])
Siegler
Siegler
[Abt Johann Friedrich]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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