Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 49, 4446

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1722 Oktober 30
Originaldatierung Originaldatierung
1722 So geschehen Ober-Neuenstein d. 30. Octobris

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann Christian Scheuffler, beider Rechte Licentiat, reversirt sich den Gebrüdern August und Friedrich von und zu Wallenstein, derzeitigen Fürstlich Hessischen Regierungsräthen, gegenüber, welche ihn zu ihrem Amtmann in den beiden Gerichten Wallenstein und Neuenstein unter demselben Datum bestellt hatten. Er soll den Armen wie den Reichen gleiches Recht angedeihen lassen, kein Geschenk noch Gaben nehmen oder sonst nach Gunst urtheilen, sondern alle Rechtssachen nach den Landen constitutionen und vermeidlich hergebrachte Gewohnheiten, in Ermangelung derer aber nach den Kaiserlichen gemeinen beschriebenen Rechten entscheiden, auch dahin sehen, daß jede Sache ohne langen Aufenhalt und Verzögerung abgethan werde. Desgleichen soll er die Rüge- und forstgerichte jährlich halten, über die gewöhnlichen Accidenzien die Unterthanen nicht beschweren, die Einrichtung und Verbesserung des Polizeiwesens in den Dorfschaften sich angelegen sein lassen, sobald thunlich ein ordentliches Saalbuch verfertigen, alle ständigen und unständigen Gesammteinkünfte, außer den Pachtgeldern des Hauses Wallenstein und Neuenstein, welche die Pachten an die Paterna sonst zahlen sollen, zu erheben und verrechnen, richtige Haberegister verfertigen, wegen der unständigen Lehengelder in besonderes Protokollführen, die Hauptrechnung zu verfertigen und jährlich am Michaelis abzulegen, über alle Erb- und Zinsbücher des Amtes, über die Inventare, Rechnungen, Protokolle eine richtige Repositur halten. Auf die Gebäude, Schlösser und Häuser soll er fleißige Aufsicht haben, in den ihm anvertrauten Gerichten alle Gerechtigkeiten derer v. Wallenstein, wie auch die Wald- und anderen Grenzen beobachten und mit allem Fleiße dahin sehen, daß den Gerichtsherren an selbigen nichts zum Nachtheil geschehe. Auf Befehl seiner Gerichtsherren soll er sich auch zu Commissionssachen, Verschickungen [etc.] willig gebrauchen lassen, endlich von den Einnahmen und Ausgaben derer v. Wallenstein, dem Ertrage der Güter, den Gerechtigkeiten, vorhandenen Urkunden, wenn er auch den jetzigen Dienst verläßt, Niemand etwas ohne Vorwissen und besondere Erlaubniß derer v. Wallenstein eröffnen, sondern solches alles bis in seine Grube in Verschwiegenheit bei sich behalten u.s.w.
Unterschriften Unterschriften
Johann Christian Scheuffler.
Siegler Siegler
Johann Christian Scheuffler.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Or., mit untergedrücktem Siegel.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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