HHStAW Bestand 21 Nr. U 58 a

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1471 März 14

Originaldatierung 

D. 1470 juxta stilum scribendi Treverensem, feria quinta post dominicam reminiscere

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Elisabeth Beyer von Boppard (Äbtissin) und der Konvent des Klosters Dirstein verleihen ihren großen Weingarten oberhalb Aull ('Auwel'), genannt der Dirsteiner Berg, ganz und gar bis an den 'Schiillynck' den Bauern ('luden unde nakeberen') zu Aull, die daraus 23 Teile gemacht haben, gegen den halben Ertrag. Sie sollen die Teile in gutem Bau und unverwüstet halten und den halben Ertrag jeder im Herbst mit dem Legel ('lyele') in den Weingärten geben. Dazu sollen sie des Klosters Kellner oder Diener rufen, der berechtigt ist, unter den zwei Legeln eins zu wählen. Die Aussteller haben den Bauern das kleine Teilchen, das jedem in dem 'Eltefael' zuteil wurde, überlassen, ohne daß sie dem Kloster oder sonst jemand davon etwas geben. Auch haben die Aussteller ihnen die Weiden, die am Weingarten herabgehen, gelassen, soweit die Weingärten unten wenden bis an den 'Schiillingspaet' und an das Ackerstück ('artstuck'). Sie sollen die Weiden nicht weiter heraussetzen. Ebenso sollen ihnen die Weiden auf der andern Seite bei der Lahn, die um das Ackerstück stehen, gehören bis an das Heiligenhaus, wo der Pfad und die Straße zusammenstoßen. Sie sollen auch auf dieser Seite die Weiden nicht tiefer in das Ackerstück setzen, als wie sie es jetzt vorfinden. Ferner überlassen die Aussteller den Bauern ihren Schafsmist aus dem Schafstall zu Gückingen. Der Hofmann dieses Hofes soll ihnen den Mist auf die Weingärten fahren. Sie sollen ihm laden helfen und dessen Pferden, solange er fährt, täglich ein Achtel Hafer geben. Jeder ('iglich erbe') soll jährlich 2 Fuder Mist aus seinem Hof auf eigene Kosten in seinen Teil des Weingartens legen und jedem Stock seine gebührende Menge geben. Die Aussteller sollen es jährlich besichtigen. Wer dann in der Mistung säumig erfunden wird, soll in dem Jahre die Ernte ('die schare') verloren haben. Die Bauern sollen nur mit Willen eines Klosterknechts lesen oder füllen und auch nur mit dessen Einverständnis das Lesen unterbrechen. - Vermittler des Vertrags und Weinkaufsleute: Henn Rickel, Kellner zu Diez, und Henne Meckel von Aull, Schöffe zu Diez. - Die Verleihung geschieht mit Einwilligung des Herrn Johann, Abts von St. Mathias zu Trier. -

Siegler 

Siegel des vorgenannten Abts, des Konvents zu Dirstein und des Friedrich Rödel von Reifenberg.

Formalbeschreibung 

Etwa gleichzeitige Kopie, Papier. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Die alde verliihong des Dierst(einer) wiingart'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 21, Kopiar 5. - Anscheinend gab es einen gleichzeitigen Revers der Einwohner von Aull, welcher der Urkunde von 1506 Juli 27 (Nr. 691) zugrunde liegt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 655

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)