HHStAW Bestand 19 Nr. U 17

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Rorich, Kaplan des Altars der heiligen Jungfrau Katharina im Stift Dietkirchen, Trierer Diözese, bewidmet - da der Tod niemanden verschont, auch nichts Ungewisser als seine Stunde und es daher ratsam ist, dem mit guten Werken zuvorzukommen, die wir allein aus diesem Leben mitnehmen können ('Quoniam finis omnium terribilium scilicet mors nulli parcens est metuenda, qua nichil certius cunctis mortalibus, eiusque hora nichil incertius, expedit nobis hanc prevenire bonis operibus, quia nichil nobiscum nisi operum et meritorum nostrorum qualitatem ferimus de hac vita') - mit Zustimmung seiner Herren, des Dekans und Kapitels des vorgenannten Stifts, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil den Altar, der auf seine Kosten zu Ehren der heiligen Maria Magdalena in diesem Stift errichtet ('edificatum') ist, mit folgenden Gütern: seinen Weingärten beim Dorf Winden und bei Dietkirchen, seinen Äckern in der Gemarkung ('confinio') von Dietkirchen, Eschhofen ('Eschilshoben') und Lindenholzhausen ('Holtzhusen'), seinem Hof und Anwesen ('curte mea et mansione') zu Dietkirchen, das er jetzt bewohnt, mit der Kelter in dem Hof samt den Fässern, Geräten ('instrumentis') und andern Zubehören jener Kelter und mit zwei Betten. Alles dies soll zur Feier einer ewigen Messe und zur Unterhaltung eines Kaplans bei dem Altar verbleiben. Den Altar überträgt er mit Zustimmung seiner vorgenannten Herren um Gottes willen seinem Sohn, dem Scholaren Johann, damit er zum Priester befördert wird; er soll den Altar bedienen, sobald er zum Priester geweiht werden kann. Nach dessen Tod soll allein dem Dekan des Stifts das Recht zustehen, den Altar bei Vakanz zu verleihen, und dies soll allein an einen geeigneten Priester ('actu discreto et ydoneo sacerdoti') geschehen, der dem Dekan des Stifts Gehorsam schuldet und zum Gottesdienst und den kanonischen Stunden im Chor verpflichtet ist. Die Kelter mit den Fässern, Geräten und andern Zubehören und den beiden Betten soll von seinem vorgenannten Sohn Johann auf die nachfolgenden Kapläne des Altars übergehen. Von diesem glücklichen Vorsatz will er nicht abgehen, sondern eher die Vermächtnisse vermehren und sie unverzüglich zur Wirksamkeit bringen. - Wegen Siegel-Mangels des Ausstellers siegeln die Dekane Siegfried vom Stift Dietkirchen und Lenzemann vom Stift Limburg sowie Cunemann, Kantor des Stifts Limburg, die er zu seinen Treuhändern und Testamentsexekutoren erwählt und bittet, den Auftrag so auszuführen, als ob sie darüber im Jüngsten Gericht Rechnung legen wollen.

Datierung 

1327 Oktober 15

Originaldatierung 

Actum et d. 1327, feria quinta post festum beati Lubencii confessoris

Vermerke (Urkunde)

Zeugen 

die vorgenannten Treuhänder nebst Heinrich, Scholaster, Johann von Haiger ('Heigerin'), ihren Mitkanoniker, Johann von St. Maria, Konrad, Pleban, Gobelin von St. Michael, Dilmann von St. Peter, Vikaren im Stift Dietkirchen

Formalbeschreibung 

Erste Ausfertigung, Pergament W 19,17 (= A). Von den drei Siegeln sind das 1. und 2. (des Dekans von Dietkirchen und von Limburg) stark versehrt. Für das 3. Siegel befinden sich im Umbug drei Einschnitte dicht beieinander, ohne daß sich entscheiden läßt, ob eins davon benutzt ist. - Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Zweite Ausfertigung, Pergament W 19,16 (= B) mit drei Siegeln: 1. spitzoval; 2,8:4,4 cm, im Siegelfeld Halbfigur eines Priesters mit Buch in der Rechten und Kelch in der Linken, Umschrift: (...)'IFRIDI DECANI ECC(LESI)E IN DYTKIRCHE(N)'. 2. Spitzoval; 2,8:4,6 cm, im Siegelfeld der heilige Georg (mit Heiligenschein) in über die Knie reichendem Gewand mit Kreuz auf der Brust, an den Beinen die Panzerung sichtbar, in der Rechten die Fahnenlanze, in der Linken den Schild mit Kreuz als Wappen, auf einer Konsole stehend, darunter ein schräg gevierter Schild, Umschrift: + 'S(IGILLVM) LENSEMA(NN)I DECANI ECC(LESI)E LYMPVRGEN(SIS)'. 3. Zerbrochenes spitzovales Siegel, von dem das Siegelfeld fehlt und von dessen Umschrift nur erkennbar ist (...)'ORIS DE LIMP'(..) nebst Rücksiegel: Durchmesser etwa 2,2 cm, im Siegelfeld ein vierspeichiges gezähntes Rad, Umschrift: + 'S(IGILLVM) SEC(RE)TV(M) CONON(IS) CAN(T)OR(IS) (L)Y(M)P(VR)GEN(SIS)'. - Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Wohl gleichzeitige Kopie, Pergament unter dem Siegel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen W 19,16a (= C) mit stark versehrtem Stiftssiegel. - Rückvermerk (um 1500): 'Magdalene'. - Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden.- Kopie, Papier (18. Jh., von A und B) W 19,344, beglaubigt durch J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan zu Limburg und apostolischen Notar. - Gewisse Textstellen deuten darauf, daß A die ältere, von B ersetzte Fassung darstellt; die Abweichung in einem bemerkenswerten Punkt stellt vermutlich keinen Zusatz von A dar, sondern beruht wohl auf einer Neuregelung in B, das sich sonst auch in diesem Punkt als präziser erweist

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 34

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)