Identifikation (Urkunde)
Datierung
1461 August 22
Originaldatierung
Samstag vor Bartholomeus
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Henne v. Büches, Sohn des verstorbenen Hartmann, bekundet, dass in den Streitigkeiten zwischen Graf Diether v. Isenburg-Büdingen und Eberhard III. v. EppsteinKönigstein um die Rechte am Landgericht Ortenberg, insbesondere Beschwerung der Untertanen zu Stockheim und Düdelsheim, Weinschank zu Diebach, Beeinträchtigung von Wasser, Weide und Wald, einseitige Einstellung von Pförtnern, Türhütern und Wächtern u. a., die vier Schiedsleute (beeder parthiien gekorne frunde), bestehend aus Kaspar Reiprecht v. Büdingen und Johann v. Bünau für die isenburgische, Henne v. Kleen und Richard v. Vilbel für die eppsteinische Seite, hier im einzelnen mitgeteilte zwiespältige Urteile gesprochen haben, worauf er sich dem von den Eppsteiner Schiedsrichtern gesprochenen Entscheid angeschlossen habe, doch mit Ausnahme des fünften Artikels des Grafen v. Isenburg betreffend die unberechtigte Gefangennahme einer Frau durch die Eppsteiner, in dem er der isenburgischen Partei Recht gibt. Er habe den Ausspruch nach Befragung von Doktoren, Rittern, Räten der Städte und anderen weisen Leuten getan, setzt aber jetzt den Parteien einen Rechttag nach Düdelsheim unter die Linde vor den Kirchhof und zwar zu 3 Tagen und 3 mal 14 Tagen, auf den 9. September (Mittwoch nach Nativitatis Marie), 24. September (Donnerstag nach Mathe) und 9. Oktoberi (Freitag nach Francisci)
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
gleichzeitige Abschrift, Papierrotulus
Weitere Überlieferung
B 11 Nr. 168 - gleichzeitige Abschrift (Auszug), Papier
Druckangaben
Reg.: Battenberg, Isenburger Urkunden Nr. 2245
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Mikrofiche | Aufnahme des im Familienarchiv Ortenberg befindli |