Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1046

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1468 Juli 14
Originaldatierung Originaldatierung
... das geschehen ist zu Erffurt am Donerstage nach sent Margarethen tagk nach Crist geburt vierczehenhuendert und im achtundsechczigsten jarenn

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann [II.], Graf von Nassau[-Saarbrücken], und Otto, Graf von Solms, bekunden, dass ihnen Heinrich [III.], Landgraf von Hessen, eine Pergamenturkunde von Wilhelm, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, besiegelt mit dem Siegel Wilhelms und Ludwig [III.], Landgraf von Hessen, vorgelegt und sie gebeten hat, ein Transsumpt (transsumpt und vidimus) davon anzufertigen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Erfurt. Inserierte Urkunde von 1468 Mai 16: Wilhelm, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen bekundet, dass er die zwischen Heinrich [III.] und Ludwig [III.], Landgrafen von Hessen, Grafen von Ziegenhain und von Nidda, Brüder, bestehende Fehde gemeinsam mit seinen Vettern Ernst, Kurfürst, und Albrecht, Herzöge von Sachsen, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, Brüder, bei einem Schiedstag in Schmalkalden am gerade vergangenen Sonntag Jubilate [1468 Mai 8] einen gütlichen Vergleich herbeigeführt hat. Anwesend waren dabei außer ihm [Wilhelm] Heinrich und Ludwig, Ernst und Albrecht, Doktor Johann von Wysembach, Domkanoniker in Meißen, und Johann (Hansen) Metzsch, ihre [?] Räte. Dazu kam noch Wilhelms Schwager, Albrecht, Markgraf von Brandenburg, Johann (Hansen) von Waldenfels, Ritter, Rat des Markgrafen. Nach Anhörung aller Standpunkte ist entschieden worden: Geisa, Rockenstuhl, [Bad] Brückenau und Lauterbach [oder Lautenbach] (Lutternbach) fallen zwischen kommendem Dienstag nach dem Sonntag Vocem iocunditatis [1468 Mai 24] und einem weiteren Schiedstag zur Verwaltung an Markgraf Albrecht und Wilhelm. Das Öffnungsrecht an Hersfeld sollen beide Streitparteien zu gleichen Teilen besitzen, wie sie es als Erbe erhalten haben. Darüber hinaus sollen die Einwohner von Hersfeld nicht für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Am kommenden Sonntag nach Johann Baptist [1468 Juni 26] soll in Erfurt ein weiterer Schiedstag unter Beteiligung von Ernst und oder Albrecht, Markgraf Friedrich, Markgraf Albrecht von Brandenburg und Wilhelm stattfinden. Mindestens einer der Genannten soll anwesend sein. Die anderen sollen je zwei mit Vollmachten ausgestattete Räte schicken; auch die Streitparteien sind geladen. Dort sollen die Streitpunkte verhandelt und geschieden werden. Die Einigung soll vor kommendem Michalis [1468 September 29] erfolgen. Nichtteilnahme Einzelner führt nicht zum Abbruch der Verhandlungen; die getroffenen Vereinbarungen haben dennoch Gültigkeit. Der Schiedsspruch soll bis Martini [1468 November 11] umgesetzt werden. Der Schiedsspruch ist endgültig; Appellation ist nicht möglich. Der Einigung zuwiderhandelnde Parteien verlieren ihre Ansprüche. Sind die Parteien nachweislich verhindert, persönlich zu erscheinen, sind sie trotzdem verpflichtet, bevollmächtigte Vertreter zu entsenden. Der in Geisa gefangene Diener des Landgrafen Ludwig soll am Dienstag nach Vocem Iocunditatis [1468 Mai 24] an Herzog Wilhelm übergeben werden. Auch dessen Waffen, Pferd und Rüstung sollen ausgeliefert werden. Der in Geisa inhaftierte Priester soll freigelassen werden, wenn er einen priesterlichen Eid ablegt, nicht mit Kirchenstrafen wegen seiner Gefangenschaft vorzugehen. Über die anderen Gefangenen in Geisa soll später entschieden werden. Brandschatz, Kosten für Heeresverpflegung und andere Geldforderungen werden nicht erhoben oder gezahlt. Die Fehde gilt als beendet. Siegelankündigung von Herzog Wilhelm, Landgraf Ludwig und Landgraf Heinrich. Ausstellungsort: Schmalkalden. (Geschehen zue Smalkalden uff Montag nach Cantate anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo octavo) [1468 Mai 16]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler Siegler
Johann [II.], Graf zu Nassau[-Saarbrücken]
Otto, Graf zu Solms
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 zerbrochen)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Brandschatz: Geldzahlung zum Abkauf von Plünderung, vgl. DRW II, Sp. 449 f.

Repräsentationen

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