Identification (charter)
Dating
1512 Dezember 02
Original dating
Geben donnerstag nach. s. Andreastag ... 1512
Notes (charter)
(Long) regestum
Hans Molter von Battenberg (Battenburgk) und seine Ehefrau Gertrud kaufen sich zu ihrem Seelenheil mit 50 Gulden rheinischer oder Marburger Währung bei Äbtissin, Priorin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Caldern als lebenslängliche Hofmann und Hoffrau, Versorger und Verweser ein. Hans erhält einen gefärbten Rock aus dem im Kloster selbst gemachten und gefärbten Tuch, dazu Hosen und Wams, auch Schuhe nach Notdurft, die Frau jährlich einen grauen Rock, sowie Wolle und Leintuch und Schuhe nach Notdurft. Wenn sie fortziehen wollen oder das Kloster sie nicht mehr haben will, muß es ihnen die Hälfte der 50 Gulden zurückgeben. Bleiben sie und erwerben dort weiteren Besitz, so fällt er nach ihrem Tod an das Kloster.
Notation on verso
Rückv. (gleichz.): Der verdrach des hoffemans zcu Brunershusen; das gutgen zu Kernbach gelegen betr. genant das Bachgud.
Attestors
Ludwig Motz, Pfarrer zu Caldern, Ludwig Wolf, Schultheiß zu Caldern.
Sealer
Ludwig Ort, Rentmeister zu Marburg.
Formal description
(A) Ausf. Perg. Notariatsinstrument d. Notars Johann Strack von Hatzfeld. S. fehlt.
Further records
(C) Abschr. K 269 fol. 355.
Printing specifications
[Regest: Schunder Nr. 215]
Information / Notes
Additional information
Altes Repertorium A II Nr. 3, S. 87 Nr. 20
Action | Type | Name | Access | Info |
---|---|---|---|---|
Detail page | Original | Original |
![]() ![]() |