NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1551 März 19
Originaldatierung Originaldatierung
Donnerstag nach Judica

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Vettern Philipp Franz und Thomas, Wild- und Rheingrafen zu Salm und Finstingen, Graf Philipp v. Nassau-Weilburg und Johann v. Hohenfels-Reipoltskirchen als Vormünder ihres Pflegesohns Rheingraf Otto bekunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen ihnen und den Vormündern der Kinder des verstorbenen Anthes v. Heppenheim gen. v. Saal über die Rechte am St. Margarethenaltar in der Kapelle zu Lonsheim entsprechend der Urteile von 1544 April 28 und 1550 Januar 31 derart geregelt haben, dass das Patronatsrecht abwechselnd jeweils zweimal durch jede Partei erfolgen solle. Sie versprechen, sich an diese Regelung halten zu wollen
Siegler Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 159 - Ausf., Perg., von 4 anh. Sg. Nr. l-3 leicht, Nr. 4 stark besch.

Repräsentationen


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