255/1085
Vollständige Signatur
HStAD, A 2, 255/1085
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1411 August 5
Originaldatierung
Originaldatierung
1411, in die St. Oswaldi
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
St. Andreas
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Worms (St. Andreas): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass auf Grund der Klage des Friedrich von Lindau, Vikar und Keller des St. Andreasstifts, auf den Zins in Höhe von 1 Pfund Heller von einem Laden (Kramen) gegenüber der Münze an der Ecke (Ort) der Dresslergasse, der früher Johann Neten gehörte und nun Kobold Wolff von Freimünster, dem Krämer, gehört, die Prüfung an Ort und Stelle ergibt, dass der Einwand des Kobold Wolff, früher habe der Laden aus zwei Läden bestanden und es sei unklar, von welchem der Teil fällig sei, insofern zu Recht besteht, als Friedrich von Lindau und Johann Franke mit der Hand nachweisen, dass ihr Unterpfand nur fällig ist von der Ecke an der 'Wydnge' nach der St. Ulrichkapelle zu. - Zeugen: Hermann Wirtschaft, Schultheiß, Konrad Wyneig, Dietz zum Fügel, Jost Kronenberger, Johann Antz, Schöffen
Siegler
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
Digitalisate öffnen