1030

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1030

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1466 Juli 25
Original dating Original dating
Gebenn zu Gotha uff Fritag Jacobi apostoli anno Domini millesimo quadringentesimo sesxagesimo sexto

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, schließt mit Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ein wechselseitiges Bündnis auf drei Jahre. Sie versprechen sich Hilfe im Angriffsfall. Wird Herzog Wilhelm angegriffen, soll der Abt mit 30 oder 40 Berittenen (pferden) zur Hilfe kommen. Der Abt ist nicht zur Hilfe gegen seine Lehnsleute verpflichtet. Stellt der Abt dem Herzog Berittene, hat der Herzog diese zu verpflegen. Kommt der Herzog dem Abt zur Hilfe, muss der Abt die Kosten tragen. Die Burgen des Abtes werden zu Offenhäusern des Herzogs. Dies gilt nicht für den Einsatz gegen Verwandte des Abtes und gegen seine Lehnsleute. Fehden werden nicht im Alleingang beendet, es sei denn, alle Verluste können rückgängig gemacht werden. Der Abt soll den Untertanen des Herzogs, die die Frankfurter Messe besuchen, freies Geleit gewähren. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Gotha. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Sealer Sealer
[Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)

Representations

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