Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1912

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1670 März 12
Originaldatierung Originaldatierung
So geschehen Fuld den 12ten Martii anno 1670

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Ludwig Schenck zu Schweinsberg zu Burghaun bekundet für sich, seine Ehefrau Anna, geborene von Mansbach (Mannspach), und seine Erben, dass er mit Zustimmung Joachims von Gravenegg, Abt von Fulda, dem Odo (Oddo) von Riedheim, Konventuale und Superior von Fulda sowie Propst von Petersberg, und dem Konvent von Fulda seinen bislang mit den haunischen Gütern als Lehen besessenen vierten Teil eines Hofs in Großenbach [Ortsteil von Hünfeld] und die Hälfte eines Hauses in Großenbach mit allem Zubehör und allen Rechten dauerhaft verkauft hat. Das Viertel des Hofs hat zuvor Johann (Hannß) Vogt erblich innegehabt hat und ist kürzlich an Johann (Hannß) Heinrich Göbler verkauft worden. Jährlich an Michaelis [September 29] hat Ludwig Schenck zu Schweinsberg von dem Hof folgenden Zins erhalten: einen halben Gulden und einen Gnacken; drei Viertel, zweieinhalb Maß und eine Metze Roggen (korn); drei Viertel, zweieinhalb Maß und eine Metze Hafer; ein Viertel und eine Metze Gerste; zwei Maß Weizen; ein halbes Maß Erbsen; der Inhaber des Hofs hat Lehnschaft zu entrichten. Weiterhin verkauft Ludwig Schenck zu Schweinsberg die Hälfte eines Hauses (häuslein) mit Garten in Großenbach, das zuvor Jakob Röder erblich besessen hat und mittlerweile an dessen Erben übergegangen ist. Von dem halben Haus hat Ludwig einen jährlichen Zins von einem Sommerhahn erhalten; die Besitzer des Hofs haben zudem Lehnschaft zu entrichten. Die Kaufsumme für die genannten Güter beträgt 282 Gulden, jeder Gulden im Wert von 42 Böhmischen [Groschen], die Odo von Riedheim bar bezahlt hat. Ludwig sagt für sich, seine Ehefrau und seine Erben den Odo von Riedheim und den Konvent von Fulda von der Zahlung der Kaufsumme los und weist sie in den Besitz der verkauften Güter ein. Ludwig übergibt Odo zudem ein Register (specification), das die Zinse und Rechte genau aufführt. Er verzichtet für sich, seine Ehefrau, seine Erben und seinen Bruder Wilhelm Burkhard (Burchardt) [Schenck zu Schweinsberg] - der die genannten Güter nicht kaufen wollte und dem Verkauf zugestimmt hat - auf alle Ansprüche auf die Güter. Ludwig hat die Lehnsmänner der Güter von ihrer Lehnspflicht entbunden und sie angewiesen, künftig Odo von Riedheim und dem Konvent zu dienen. Er leistet für sich, seine Ehefrau und seine Erben Währschaft und verspricht, dass er gegen diese Verpflichtung keinerlei Rechtsmittel, von denen einige in der Urkunde aufgeführt werden, einlegen wird. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
(Ludwig Schenck zu Schweinsberg)
Siegler Siegler
[Ludwig Schenck zu Schweinsberg]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 42

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Der Betrag von zwei Maß Weizen wurde über der Zeile nachgetragen.
Gnacken sind geringwertige Groschen.
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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