Vollständige Signatur

HStAD, E 8 B, 147/6

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung, dass die Landmiliz künftig nur zweimal im Jahr im Herbst und Frühling exerzieren soll, mithin das Exerziergeld für die Offiziere 'darauf gereicht werde' 1739. 'Verordnung, dass künftig die Zentgrafen zu Pfungstadt und Arheilgen bei Rekrutierung der Landmiliz nicht mehr admittiert werden sollen'
Laufzeit Laufzeit
1739

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen-DA

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Akte Detailseite anzeigen