147/6
Vollständige Signatur
HStAD, E 8 B, 147/6
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung, dass die Landmiliz künftig nur zweimal im Jahr im Herbst und Frühling exerzieren soll, mithin das Exerziergeld für die Offiziere 'darauf gereicht werde' 1739. 'Verordnung, dass künftig die Zentgrafen zu Pfungstadt und Arheilgen bei Rekrutierung der Landmiliz nicht mehr admittiert werden sollen'
Laufzeit
Laufzeit
1739
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Hessen-DA
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |