523
Vollständige Signatur
HStAD, B 3, 523
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1467 Februar 5
Originaldatierung
Originaldatierung
Geg. uff donrstag nach unser lieben frauwen tag kirtzwyhe 1467
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Hans v. Wallbrunn bekundet, dass Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[atzenelnbogen] und Graf Philip v. Hanau ihre Streitigkeiten wegen des Atzungsrechtes zu Astheim ihm Entscheidung übergeben haben. Er bestimmt, dass beide Parteien bei den vom ihnen hergebrachten Vogtei-, Beede- und Atzungsrechten bleiben und sie künftig in gleicher Weise genießen sollen, wie sie sie bisher genossen haben, wobei keiner den anderen beeinträchtigen darf. Da dem Grafen v. Hanau seine Beede seit etlichen Jahren vorenthalten wird, soll ihr Betrag bestimmt und binnen zweier Jahre ausbezahlt werden. Das dem Grafen v. Katzenelnbogen seit längerer Zeit verweigerte Atzungsrecht und der deswegen den Männern von Astheim zugefügte Schaden einschließlich des Gefängnisses sollen so gegeneinander aufgewogen werden, dass beide auf ihre Forderungen gegeneinander verzichten
Siegler
Siegler
Siegel des Ausstellers
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Astheim, wo sich auch das Hanauische Exemplar befindet (beide aus Marburg dorthin abgegeben). Rev. (auf dem Katzenelnbogen Exemplar von einer Hand des späten 15. Jh.): entscheit als von Astheyms wegen. Beide Stücke mit Siegel ; Ziegenhainer Repertorium XIV fol. 17
Druckangaben
Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5440; Teildruck: Baur, Hessische Urkunden IV, 205
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Jeder der beiden Grafen erhält eine Ausfertigung dieses Spruches
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |